(openPR) SEEBURGER AG begrüßt den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
Bretten, 21. Juli, 2016 - Die Rechnungstellung privater Unternehmen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Das neue Gesetz baut innerhalb der EU die Marktzutrittsschranken ab, die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren.
Der wesentliche Punkt der Richtlinie ist eine Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber ab Ende 2018, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. Die Kosten für die elektronische Rechnungsstellung werden durch eine Erleichterung und Standardisierung der Erstellung einer E-Rechnung minimiert. Das Aufkommen elektronischer Rechnungen wird insgesamt gefördert und vergrößert. Das Einsparpotenzial für die Verwaltung liegt im automatisierten Empfang, Weiterverarbeitung und Buchung der E-Rechnung mittels optimierten Rechnungsworkflows.
Dabei müssen die Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dies kann z. B. über klassisches EDI (Electronic Data Interchange) oder Hybrid-Verfahren (Bilddokument mit strukturierten Rechnungsdaten, z. B. ZUGFeRD) erfolgen. Reine Bilddateien, ohne strukturierte Rechnungsdaten, erfüllen die Begriffsdefinition der E-Rechnung nicht. Das europäische Normungsgremium wird lt. Gesetz eine Liste mit einer begrenzten Zahl von Syntaxen erarbeiten, die der europäischen Norm sowie spezifischen Syntaxvorgaben entsprechen.
„Die SEEBURGER AG begrüßt den Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett nun beschlossen wurde. Die Umsetzung der EU-Richtlinie fördert in Deutschland und in allen anderen Mitgliedsländern die Verbreitung der elektronischen Rechnungsverarbeitung nicht nur in der öffentlichen Verwaltung sondern auch in der Wirtschaft. Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Softwareindustrie sind nun bei der Umsetzung und Qualitätssicherung des neuen Gesetzes gefordert“, so Rolf Wessel, Produktmanager bei der SEEBURGER AG.
Weitere Informationen vom Bundesministerium des Innern unter:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/07/bundeskabinett-beschliesst-e-rechnungs-gesetz.html










