(openPR) Varial setzt Änderungen termingerecht um
Die Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte und für den Niedriglohnsektor wurden im Rahmen des Hartz-II-Gesetzes zwar im Dezember 2002 verabschiedet, aber erst Ende Februar stand die inhaltliche Ausgestaltung, die ab 1.4.2003 in Kraft tritt, fest. Die damit verbundenen gravierenden Auswirkungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung wurden sicherlich auch von den Gesetzgebern unterschätzt. Trotz knapp bemessenem Zeitrahmen und erheblichem Aufwand hat die Varial Software AG die Änderungen termingerecht, d.h. Anfang April, in der Varial Personalwirtschaft zur Verfügung gestellt. Dabei stand die Prämisse im Vordergrund, die Varial-Anwender so optimal wie möglich bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen und den Aufwand in den Personalabteilungen so gering wie möglich zu halten.
In der Varial Personalwirtschaft wurden u.a. die folgenden Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen. Die für geringfügig Beschäftigte Neuregelung, Pauschalbeiträge - und ab April auch die 2%-ige Pauschalsteuer - nicht mehr an die vom Arbeitnehmer gewählte Krankenkasse sondern an die Bundesknappschaft abzuführen, wird mit einem Konvertierprogramm aufgefangen. Damit wird in den Stammdaten der betroffenen Arbeitnehmer die Krankenkasse automatisch umgesetzt.
Sogenannte Mischfälle, bei denen neben den Pauschalbeiträgen auch individuelle Beiträge geleistet werden, können in Varial über eine einzige Personalnummer abgerechnet werden. Im Vergleich zu anderen Lösungen spart der Varial-Anwender damit erheblichen Aufwand, da er nicht entscheiden muss, welche Beitragsgruppen welcher Personalnummer zugeordnet werden müssen. Die Erstellung der daraus entstehenden unterschiedlichen Beitragsnachweise und Meldungen wird programmintern gesteuert.
Die Neueinführung der Gleitzone verursachte aufgrund der uneinheitlichen Konstellationen umfangreiche Änderungen in der Nettolohnabrechnung. Für die Zuordnung eines Beschäftigten in die jeweilige Gleitzone wurde in der Varial Software ein neues Feld im Arbeitnehmerstamm eingerichtet. Darüber wird z. B. auch gesteuert, ob die Gleitzonenregelung generell oder nur in der Arbeitslosenversicherung anzuwenden ist.
Der erste Workshop für Varial-Berater zum Thema Mini-Jobs fand pünktlich am 1. April 2003 in Siegen statt und bereitete mit Praxisbeispielen auf die in Kraft getretenen, gesetzlichen Änderungen vor.
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Varial Software AG
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