(openPR) Neuregelung des Beitragseinzug auf die Bundesknappschaft nicht akzeptabel
Siegburg, 17. Dezember 2002 - Im Zusammenhang mit den Neuregelungen bei den Mini-Jobs warnen die Krankenkassen vor erneuten Einnahmeverlusten durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 € bzw. 800 € und die damit verbundene Schwächung der Sozialkassen. Vor allem die Einführung einer so genannten Gleitzone (Entgeltbereich zwischen 400 € und 800 €) werde zu entsprechenden Mindereinnahmen bei den Krankenkassen und zu erheblichen Belastungen des Verwaltungsverfahrens führen. Zwar begrüßen die Krankenkassen die arbeitsmarktpolitischen Bemühungen, mehr Jobs zu schaffen, doch dürfe dies nicht zu Lasten der Krankenversicherung gehen.
Die o.g. Spitzenverbände der Krankenkassen kritisieren darüber hinaus, dass im Rahmen der Neuregelung der Mini-Jobs auch der Beitragseinzug neu geregelt werden soll. Für den Beitragseinzug aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen soll nun generell die Bundesknappschaft zuständig sein. Die o.g. Krankenkassenverbände halten dies für eine völlig unnötige und kontraproduktive Neuregelung, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und entsprechenden Kosten bei der Bundesknappschaft beim Aufbau neuer Strukturen führen wird, zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Arbeitgebern verursacht und Arbeitsplätze bei allen anderen Kassen gefährdet. Eine derartige Vorgehensweise widerspräche zudem der Forderung der Politik nach Senkung der Verwaltungskosten. Mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Mittelverwendung sei ein solches Vorgehen nicht vereinbar. Die Krankenkassen betonen, auch für die Arbeitgeber habe das bisherige gemeinsame Melde- und Beitragseinzugsverfahren durch alle Krankenkassen erhebliche Vorteile gebracht. Der Service aus einer Hand, flächendeckende Präsenz, Betriebsnähe und kompetentes Personal hätten die Arbeitgeber geschätzt. Diese bewährten Strukturen nun zu zerschlagen, sei nicht hinnehmbar.










