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Solar 9580 – Erfolgreiche Vollstreckung für Anleger

Bild: Solar 9580 – Erfolgreiche Vollstreckung für Anleger
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

(openPR) München, 29.04.2016 – Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnte diese erneut für ihre Mandanten aus den Urteilen gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger vollstrecken und damit den erlittenen Schaden begrenzen.

Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger. Hierbei wurde mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig ein Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen. Diese Verträge sahen vor, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Stattdessen sollte Solar 9580 die Solaranlagen betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der Stromgewinnung an die Anleger zahlen.

Bereits Anfang letzten Jahres haben sich die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

CLLB Rechtsanwälte vertreten schon eine Vielzahl geschädigter Anleger gegen Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger und haben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt. So teilt das Landgericht Heilbronn in den bisher von CLLB Rechtsanwälte erstrittenen Urteilen unsere Auffassung, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger haben. Demnach können Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.

Betroffenen Anlegern raten CLLB Rechtsanwälte daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.

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