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Solar 9580 – CLLB Rechtsanwälte erstreiten weitere Urteile auf Rückabwicklung der Kaufverträge

(openPR) München, 02.02.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB meldet, hat diese zwischenzeitlich weitere Urteile auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger erstritten.
Das Landgericht Heilbronn teilt hierbei erneut die Auffassung der Kanzlei CLLB, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger haben. Demnach besteht für die Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger die gerichtlich bestätigte Möglichkeit, die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.


Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger, die mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig einen Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen haben. Im Rahmen dieser Verträge war vorgesehen, dass den Käufern die Solaranlagen nicht übergeben wurden, sondern dass Solar 9580 diese Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Im Rahmen der Stromgewinnung sollten monatliche Pachtzahlungen von Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger an die Anleger gezahlt werden.
Seit Anfang 2015 mehren sich die Anfragen besorgter Anleger, die auf ihre monatlichen Pachtzinsen warten. Inzwischen fühlen sich die Anleger, die CLLB Rechtsanwälte zwecks Beratung aufgesucht haben, von Solar 9580 hingehalten und getäuscht, wie Rechtsanwältin Aylin Pratsch feststellt.
So entschuldigte Solar 9580 anfangs die ausbleibenden Pachtzahlungen damit, dass der Zahlungsverzug auf technische Probleme zurückzuführen sei und die Zahlungen bald wieder aufgenommen werden sollten. Später wurde den Anlegern erzählt, dass angeblich öffentlich-rechtliche Vorschriften zu Zahlungsverzögerungen führen würden. Zuletzt forderte Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger die Anleger sogar auf, Umsatzsteuer, die Solar 9580 an die Anleger im Rahmen der Pachtzinsen zahlte und die die Anleger in aller Regel an ihr eigenes Finanzamt abführten, zurückzuzahlen. Außerdem werden inzwischen auch Liquiditätsprobleme bei Solar 9580 eingeräumt.
„Dank der weiteren Urteile sehen wir unsere Auffassung bestätigt, dass die Anleger von Solar 9580 Rückabwicklungsansprüche erfolgreich gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger geltend machen können. Gerade mit Blick auf die vermeintlichen Liquiditätsprobleme raten wir betroffenen Anlegern daher dringend, ebenfalls rechtlichen Beistand auszusuchen, um zumindest die gezahlten Kaufpreise vor einem Totalverlust zu bewahren,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.
CLLB Rechtsanwälte vertreten hierbei bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger und machen für ihre Mandanten Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Kauf- und Pachtverträgen gegen Solar 9580, e. K. Rainer Hamberger, geltend.

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