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GEMA-Zuzahlung gestrichen

28.04.201614:14 UhrKunst & Kultur
Bild: GEMA-Zuzahlung gestrichen
Die Delegierten bei der Bundesbeiratssitzung am 23. April 2016 in Lorsch
Die Delegierten bei der Bundesbeiratssitzung am 23. April 2016 in Lorsch

(openPR) HSB-Bundesbeirat setzt GEMA-Beteiligung für Mitgliedsvereine aus

Fünfzig Euro pro Konzert mussten die Chöre des Hessischen Sängerbundes ab dem zweiten Konzert im Jahr bislang zahlen. Diese Beteiligung entfällt ab sofort!
Am 23. April 2016 hat die Bundesbeiratssitzung des Hessischen Sängerbundes die Beteiligung der Mitglieder an den GEMA-Gebühren ausgesetzt. Der Hessische Sängerbund übernimmt für das Jahr 2016 die GEMA-Gebühren für alle Chorkonzerte seiner Mitglieder. Ob die Aussetzung auch für die Folgejahre in Kraft bleibt, entscheidet zukünftig die Bundeshauptversammlung oder der Bundesbeirat für das jeweils laufende Jahr.

Diese Neuregelung wurde möglich durch einen neuen Rahmenvertrag, den der Deutsche Chorverband, zu dem auch der Hessische Sängerbund gehört, rückwirkend zum 1. Januar 2015 mit der GEMA ausgehandelt hat. Aufgrund dieses neuen GEMA-Rahmenvertrags und der ständigen genauen Kontrolle der Abrechnungen hatten sich die Kosten für den Verband sehr positiv entwickelt. Schon lange übernimmt der Hessische Sängerbund den Großteil der GEMA-Gebühren für seine Mitglieder. Dass nun auch die Zuzahlung von 50 € ab dem zweiten Konzert entfallen kann, ist ein Zeichen für die beständige Arbeit, die der Hessische Sängerbund für seine Mitglieder leistet.

Die Aussetzung der GEMA-Zuzahlung war die wichtigste und zugleich am meisten bejubelte Entscheidung der diesjährigen Bundesbeiratssitzung, die am 23. April im südhessischen Lorsch stattfand. Der Bundesbeirat des Hessischen Sängerbundes ist die Versammlung der Vorsitzenden der 41 Sängerkreise, die im jährlichen Wechsel mit der Bundeshauptversammlung über die Arbeit und den Kurs des Hessischen Sängerbundes entscheidet.
Trotz der Aussetzung der GEMA-Zuzahlung müssen die Vereine jedoch weiterhin Ihre Konzerte der GEMA melden. Die Meldung erfolgt mit dem jeweils aktuellen GEMA-Formular, das der Hessische Sängerbund auf seiner Website zur Verfügung stellt. Das vollständig ausgefüllte Formular muss zusammen mit einer Liste der aufgeführten Titel spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung bei der Geschäftsstelle des Hessischen Sängerbundes eingehen. Diese Regelung betrifft nur chormusikalische Veranstaltungen sowie die sogenannten „chormusikalischen Veranstaltungen mit geselligem Teil“.
Veranstaltungen ohne musikalischen Anteil müssen weiterhin spätestens drei Tage vor der Veranstaltung der GEMA gemeldet werden.

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