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YouTube soll für Ausstrahlung von Musikvideos an Gema zahlen

06.04.200914:29 UhrIT, New Media & Software
Bild: YouTube soll für Ausstrahlung von Musikvideos an Gema zahlen
RA Karsten Gulden, LL.M.
RA Karsten Gulden, LL.M.

(openPR) Die Gema verlangt von dem Videoportal YouTube die Zahlung einer Lizenzgebühr für jeden Abruf eines Musikvideos. YouTube hat nun aus Sorge um die Höhe der eventuell gestellten Forderungen voerst sämtliche Musikvideos geblockt, aus deren Ausstrahlung die Gema Rechte herleiten könnte.

Die Goggle-Tochter YouTube hatte seinerzeit mit der Gema einen Vertrag über die Ausstrahlung dieser Videos geschlossen, der nun ausläuft. Wie es scheint, können sich die Parteien allerdings nicht auf einen neuen Vertrag einigen. YouTube sind die gestellten und bisher nicht veröffentlichten Forderungen der Gema pro Clip zu hoch.
Auf der anderen Seite hat YouTube bisher nicht offengelegt, wie oft welche Musikvideos abgerufen werden und wie hoch der damit erzielte Anzeigenumsatz mit dem Verkauf von Werbeflächen ist.
Sollten sich die Parteien hier nicht einigen, könnte die Gema wohl nach den Lizenzierungsgrundlagen für "Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen" abrechnen. Dies wären knapp 13 Cent pro Abruf für eine Teillizenz (Text, Komposition).

Es ist schwerlich vorstellbar, dass YouTube nicht einlenken wird, da sich die Gema in einer komfortableren Position befindet und ihr die Forderungen auch in der Höhe zustehen könnten. Schließlich profitiert YouTube von den Musikvideos und das in einer Höhe, die ein Schweigen diesbezüglich zu rechtfertigen scheint.

Datum: 01.04.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Lizenzgebühr, Gema, Musikvideo

Links:

www.die-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de

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