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Besserer Schutz gegen Nadelstichverletzungen jetzt Pflicht

14.06.200613:48 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neue Richtlinie schützt Mitarbeiter im Gesundheitswesen vor Infektionen

13. Juni 2006. Gestern hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Novelle der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) veröffentlicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen jetzt besser vor Infektionen durch Nadelstichverletzungen geschützt werden. Denn täglich gehen Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte bei Verletzungen an benutzten Arbeitsgeräten das Risiko ein, sich mit dem HEP-B-Virus, dem HEP-C-Virus oder dem HI-Virus zu infizieren. Die Neufassung der TRBA schreibt in festgelegten Arbeitsbereichen eine vollständige Umstellung auf verletzungssichere Instrumente vor. Weiterhin dürfen grundsätzlich alle Tätigkeiten, bei denen „Körperflüssigkeit in infektionsrelevanter Menge übertragen“ werden können, nur noch mit Sicheren Instrumenten ausgeführt werden.



Die Kritik an dem Abschnitt 4.2.4 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) ist so alt wie die Richtlinie selbst. Sie sollte die Mitarbeiter vor Verletzungen an scharfen oder spitzen medizinischem Gerät und damit vor gefährlichen Infektionen schützen. Viele Arbeitgeber sahen sie bisher aber nicht als verbindlich an. Die Neufassung schreibt jetzt den Einsatz von Sicheren Instrumenten in bestimmten Bereichen unmissverständlich vor. Dazu zählen Rettungsdienst, Notaufnahme und Gefängniskrankenhäuser sowie die Behandlung von fremdgefährdenden Patienten und die Behandlung und Versorgung von Patienten, die durch Erreger der Risikogruppe drei (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind.
Sichere Instrumente müssen auch bei allen Tätigkeiten verwendet werden, bei denen Körperflüssigkeit in „infektionsrelevanter Menge“ übertragen werden kann. An erster Stelle zu nennen ist hier die Blutentnahme. Experten weisen aber darauf hin, dass auch kleinste und sogar unerkannte Nadelstichverletzungen ausreichen können, um den Betroffenen zu infizieren.
Die Initiative SAFETY FIRST! begrüßt die Novelle als Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem ist weiterhin viel Aufklärungsarbeit notwendig. Denn die neue TRBA erlaubt Abweichungen von der Regel, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein „geringes Infektionsrisiko ermittelt wurde“. Eine Einschränkung, die nach Ansicht von Experten unsinnig ist und an der klinischen Realität vorbei geht. Denn: „Die Gefahr vor Nadelstichverletzungen lässt sich, das belegen alle Studien, letztlich nur durch Sichere Instrumente minimieren. Zu diesem Ergebnis müsste eigentlich auch jede einzelne Gefährdungsbeurteilung kommen“, so Dr. Andreas Wittmann, Fachgebiet Arbeitsphysiologie, Arbeitsmedizin und Infektionsschutz der Bergische Universität Wuppertal.

SAFETY FIRST! ist eine Gemeinschaftsinitiative verschiedener Forschungseinrichtungen und Unternehmen. SAFETY FIRST! will über das Risiko durch Nadelstichverletzungen informieren und über mögliche Schutzmaßnahmen aufklären.

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