(openPR) In bester imperialer Manier haben die Vereinigten Staaten den Fluglinien
einen Zugriff auf Passagierdaten abgetrotzt. Europäische Kommission und
nationale Regierungen haben dem Druck nachgegeben, obwohl dabei die
Persönlichkeitsrechte der Bürger massiv verletzt wurden.
Parlamentarische Vertretungen wurden umgangen
Deutsches und europäisches Datenschutzrecht schreiben eine gesetzliche
Grundlage für Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung vor. Da weder das Europäische Parlament noch nationale Parlamente über das Abkommen entscheiden durften, gibt es keine anwendbare nationale oder europäische Gesetzesgrundlage für die Übermittlung.
Erhebung der Daten ist nicht freiwillig
Die Übermittlung wäre natürlich erlaubt, wenn die Passagiere ihr freiwillig
zugestimmt hätten. Wenn Bürger aus beruflichen Gründen in die USA reisen
müssen, kann nach Ansicht des FIfF keine Rede von freiwilliger Zustimmung sein.
34 Datensätze sind unverhältnismäßig
Auch wenn die Sicherheitsbedürfnisse der USA nachvollziehbar sind, sowohl
die schiere Menge der Daten als auch der direkte Zugriff auf Buchungssysteme sind unverhältnismäßig! Sollte hier keine Abhilfe
geschaffen werden, wäre das in Deutschland Anlass für eine
Verfassungsbeschwerde.
Bis zum 30. September 2006 kann das Abkommen mit den USA von Europäischer Kommission und Ministerrat gekündigt und hoffentlich durch ein besseres ersetzt werden.
Wir fordern die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf:
Sorgen Sie für eine gleichwertige Umsetzung der EU-Datenschutzbestimmungen durch die US-Behörden. Fordern Sie verbindliche, kontrollier- und sanktionierbare Zusagen der US-Regierung insbesondere über Kontrolle der Erhebung und Verarbeitung der Daten, kürzere Löschfristen und ein Auskunftsrecht der Betroffenen.
Lassen Sie sich nicht erpressen! Wenn Fluglinien keine Daten mehr
übermitteln dürfen, werden auch die USA daran interessiert sein, die Folgen
zu vermeiden.
Wir fordern den Bundestag und das Europäische Parlament auf:
Lassen Sie sich Ihre Zuständigkeit als Vertretungen der europäischen
Bürgerinnen und Bürger nicht aus der Hand nehmen. Sie können sich
einmischen, wie die Klage des Europäischen Parlaments gezeigt hat.
Weiter gehende Zuständigkeiten bei Justizfragen?
Kommissionspräsident Barroso fordert mehr Kompetenzen bei Justizfragen für die Europäische Union. Das FIfF spricht sich entschieden gegen solche
Begehrlichkeiten aus, solange keine demokratisch legitimierte U-Verfassung
in Kraft ist.
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