openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EuGH: Einwilligung der Nutzer bei Social-Plugins auf Webseiten

29.08.201916:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EuGH: Einwilligung der Nutzer bei Social-Plugins auf Webseiten

(openPR) Werden auf Webseiten Social-Plugins eingesetzt, sind laut EuGH der Anbieter und der Betreiber der Seite gemeinsam für die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten der Nutzer verantwortlich.

Viele Betreiber von Webseiten nutzen sog. Social-Plugins und binden sie in ihre Webseite ein. Dann sind sie auch für die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten mitverantwortlich. Für die spätere Verarbeitung dieser Daten durch den Anbieter der Social-Plugins stehen die Seitenbetreiber aber grundsätzlich nicht in der Verantwortung. Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 29. Juli entschieden (Az.: C-40/17). Für die Praxis könnte das bedeuten, dass die Webseitenbetreiber die Einwilligung ihrer Nutzer einholen müssen, beispielsweise über einen weiteren Klick zur Einwilligung, so die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com.



Ein Online-Modehändler hatte auf seiner Webseite einen solchen "Gefällt mir"-Button eingebunden. Das war der Verbraucherzentrale NRW ein Dorn im Auge. Denn durch den Button werden schon beim Laden der Seite personenbezogene Daten an den Anbieter des Social-Plugins übermittelt, ohne dass sich der Nutzer dessen bewusst ist und unabhängig davon, ob der Nutzer bei dem sozialen Netzwerk überhaupt registriert ist.

Die Verbraucherzentrale sieht durch die Einbindung des Buttons einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht und reichte eine Unterlassungsklage ein. Der Fall landete vor dem EuGH.

Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass der Betreiber der Webseite für die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten gemeinsam mit dem Anbieter des Social-Plugins als verantwortlich angesehen werden kann. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass sowohl der Seitenbetreiber als auch der Plugin-Anbieter gemeinsam über die Zwecke und Mittel entscheiden und ein wirtschaftliches Interesse an den Daten haben. Der Betreiber einer solchen Webseite müsse den Nutzer daher zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, beispielsweise Identität und Zweck der Verarbeitung. Grundsätzlich nicht verantwortlich ist der Seitenbetreiber für die spätere Verarbeitung der Daten nach deren Übermittlung.

Letzte Details muss noch das OLG Düsseldorf klären. Dennoch müssen sich Webseitenbetreiber darauf einstellen, dass sie Einwilligungen ihrer Nutzer einholen müssen, wenn sie Social-Plugins auf ihrer Webseite einbinden möchten. Im IT-Rechts erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/it-recht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1059048
 306

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „EuGH: Einwilligung der Nutzer bei Social-Plugins auf Webseiten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte

Bild: Wirecard AG - Schadensersatzansprüche gegen Organe und WirtschaftsprüferBild: Wirecard AG - Schadensersatzansprüche gegen Organe und Wirtschaftsprüfer
Wirecard AG - Schadensersatzansprüche gegen Organe und Wirtschaftsprüfer
Wirecard AG - Schadensersatzansprüche gegen Organe und Wirtschaftsprüfer Nach der Insolvenz der Wirecard AG drohen Investoren hohe Verluste. Aktionäre und Anleger in die Wirecard-Anleihe und Derivate können Schadensersatzansprüche geltend machen. Wie hoch der Schaden für die Gläubiger der Wirecard AG sein wird, ist noch gar nicht abzusehen. Die Verbindlichkeiten des abgestürzten Dax-Unternehmens dürfen aber enorm sein. Alleine die Bankkredite sollen sich nach Medienberichten auf 1,6 Milliarden Euro belaufen. Hinzu kommen die Forderungen and…
Bild: Wirecard AG stellt Insolvenzantrag - Möglichkeiten der AnlegerBild: Wirecard AG stellt Insolvenzantrag - Möglichkeiten der Anleger
Wirecard AG stellt Insolvenzantrag - Möglichkeiten der Anleger
Wirecard AG stellt Insolvenzantrag - Möglichkeiten der Anleger Der Bilanzskandal der Wirecard AG endet vorerst in ihrer Insolvenz. Für die Anleger in Aktien und Anleihen der Wirecard stellt sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen. Nachdem die Wirecard AG die Jahresbilanz für 2019 erneut nicht vorlegen konnte, weil die Wirtschaftsprüfer das Testat verweigerten und das Unternehmen wenig später mitteilte, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten auf den Philippinnen wahrscheinlich überhaupt nicht existieren, zeichnete sich die Insolven…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Urteil Facebook: Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für Datenschutz?!Bild: Urteil Facebook: Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für Datenschutz?!
Urteil Facebook: Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für Datenschutz?!
… Phase der Erhebung der Daten. Noch einmal weiterführend legt der Generalanwalt dar, dass aus diesen Erwägungen heraus auch ein Website-Betreiber bei der Einbindung von Social-Plugins (z. B. Like-Button) (mit)verantwortlich sei, wenn er den entsprechenden Plugin-Code auf der Website einbinde. Übersetzt auf den konkreten Fall heißt das, dass die WAK nur …
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
… oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde sie nie in letzter Konsequenz in deutsches Recht umgesetzt. Das ist aber bei EU-Richtlinien immer …
Bild: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die Opt-In Pflicht für Cookies in DeutschlandBild: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die Opt-In Pflicht für Cookies in Deutschland
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die Opt-In Pflicht für Cookies in Deutschland
… sehnsüchtig erwartete Urteil des obersten deutschen Gerichtshofs ergangen. Der BGH hat dabei über die Verwendung von Cookies auf Webseiten abgesprochen und die Pflicht eine Einwilligung einzuholen bestätigt. Wenig überraschend schloss sich der BGH damit dem Urteil des EuGH vom 1.10.2019 vollinhaltlich an. Gibt es eine Opt-Out Möglichkeit für Tracking? Zum …
Bild: Datenschutzerklärung bei Internetauftritten und in Social-Media-PräsenzenBild: Datenschutzerklärung bei Internetauftritten und in Social-Media-Präsenzen
Datenschutzerklärung bei Internetauftritten und in Social-Media-Präsenzen
… Analyseprogramme von Drittanbietern verwendet werden. Das Gesetz fordert, dass der Seitenbesucher noch vor dem Beginn der Nutzung darauf hinzuweisen und seine Einwilligung einzuholen ist. Wie man sich vorstellen kann, ist diese Forderung nur schwerlich mit einer bedienerfreundlichen Nutzung zu vereinbaren. Gefahrenpotential besteht, wenn personenbezogene …
Bild: Facebook Custom Audience ohne Einwilligung unzulässigBild: Facebook Custom Audience ohne Einwilligung unzulässig
Facebook Custom Audience ohne Einwilligung unzulässig
… (BayLDA) bei über 40 Unternehmen in Bayern, ob und in welcher Weise das Marketing-Werkzeug eingesetzt wurde. Ein Unternehmen wurde aufgefordert, „Facebook Custom Audience“ ohne Einwilligung der Nutzer nicht mehr einzusetzen und diese Anordnung wurde für sofort vollziehbar erklärt. Das Unternehmen wehrte sich und klagte. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht …
Bild: Einsatz von Facebook wird immer schwieriger: Nach der Fanpage gerät auch Like-Button ins Kreuzfeuer des EuGHBild: Einsatz von Facebook wird immer schwieriger: Nach der Fanpage gerät auch Like-Button ins Kreuzfeuer des EuGH
Einsatz von Facebook wird immer schwieriger: Nach der Fanpage gerät auch Like-Button ins Kreuzfeuer des EuGH
… Urteil nun für Unternehmen? Der felsenfeste Datenschutz-Grundsatz bleibt die Richtschnur, wonach für jede Datenverarbeitung eine Erlaubnis nötig ist – entweder durch ein Gesetz, eine Einwilligung des Betroffenen oder eine Abwägung. Der bekannte Cookie-Hinweis könnte sich nun auch auf den „Gefällt mir“-Button ausweiten. Wenn Unternehmen künftig – sei es, …
Bild: Serie „Die rechtssichere Homepage“ – Die DatenschutzhinweiseBild: Serie „Die rechtssichere Homepage“ – Die Datenschutzhinweise
Serie „Die rechtssichere Homepage“ – Die Datenschutzhinweise
… Media Plattform gesondert ein deutlicher Hinweis in der Datenschutzerklärung erfolgen. Die Buttons selbst werden am Besten erst mit einem Klick aktiviert (= Einwilligung des Nutzers in den Datenfluss an den Plattformbetreiber). Wird alles das nicht beachtet drohen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgelder. Und nicht zu vergessen: Nach im Aufkommen …
Gefällt-Mir-Button: Düsseldorfer Kreis etabliert einheitliche Aufsichtspraxis
Gefällt-Mir-Button: Düsseldorfer Kreis etabliert einheitliche Aufsichtspraxis
… unbeirrtes Weiter-So ist die denkbar schlechteste Lösung, denn dann könnten Bußgelder und Beseitigungsverfügungen drohen. Ein Mittelweg läge in der Analyse, ob die Verwendung des Social-Plugins wirklich die gewünschten Effekte und unterm Strich mehr Umsatz bedeutet hat. Ist das nicht der Fall, kann ein kurzfristiger Verzicht hierauf möglicherweise weniger …
Neue Studie: Viele Arzt-Webseiten befinden sich in rechtlicher Grauzone
Neue Studie: Viele Arzt-Webseiten befinden sich in rechtlicher Grauzone
… v.09.03.2016) einwilligen. „Das Urteil ist sehr streng. Absolut rechtssicher ist die Webseite nur, wenn sich ein Fenster öffnet, das den Nutzer auf die Plugins hinweist und ihre Einwilligung einholt“, so Prof. Schlegel von der Kanzlei für Medizinrecht Prof. Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner. Momentan hält sich nur 1 % der Ärzte an diese Richtlinie. …
Bild: EuGH Urteil: Das müssen Shopbetreiber jetzt wissenBild: EuGH Urteil: Das müssen Shopbetreiber jetzt wissen
EuGH Urteil: Das müssen Shopbetreiber jetzt wissen
… für den Betrieb des Online-Auftrittes erforderlich sind. Cookie ist nicht gleich Cookie Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass es weiterhin Ausnahmen von der Einwilligungserfordernis gibt. Sofern "die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, …
Sie lesen gerade: EuGH: Einwilligung der Nutzer bei Social-Plugins auf Webseiten