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Kienbaum-Studie zu Entgeltunterschieden im Aufsichtsrat

(openPR) Gummersbach, 17. März 2016 - Weibliche Aufsichtsräte sind immer noch selten. Wo es sie aber gibt, verdienen sie nicht weniger als ihre männlichen Kollegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Beratungsgesellschaft Kienbaum. Laut der Studie verdienen männliche Aufsichtsräte nur 2,3 Prozent mehr als weibliche. In DAX und MDAX beträgt die Differenz 3,4 Prozent zugunsten der Männer. In beiden Fällen sind die Vergütungsunterschiede statistisch nicht signifikant.

Für die Studie hat Kienbaum die Aufsichtsratsvergütung von rund 250 Unternehmen untersucht. Jedem weiblichen Aufsichtsrat hat Kienbaum dabei in einem ersten Schritt mindestens einen männlichen Aufsichtsrat zugeordnet, der für ein Unternehmen vergleichbarer Größe und aus dem gleichen Börsensegment, wie zum Beispiel DAX, MDAX oder SDAX, tätig ist und der im Aufsichtsrat eine vergleichbare Rolle ausübt, zum Beispiel den Aufsichtsratsvorsitz. In einem zweiten Schritt hat Kienbaum dann die Vergütung der weiblichen Aufsichtsräte mit der Vergütung der zugeordneten männlichen Aufsichtsräte verglichen.
„Zumindest im Aufsichtsrat verdienen Frauen und Männer in etwa gleich viel, wenn sie in gleicher Funktion und in vergleichbaren Unternehmen arbeiten“, kommentiert Kienbaum-Berater Sebastian Pacher die Ergebnisse der Studie.

Alexander v. Preen, Geschäftsführer bei Kienbaum, bewertet das Ergebnis der Studie so: „Bei der Gestaltung der Aufsichtsratsvergütung gilt in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder. Innerhalb eines Aufsichtsratsgremiums kann es Vergütungsunterschiede zwischen Frauen und Männern nur geben, wenn sie durch besondere Rollen und Funktionen, wie zum Beispiel den Vorsitz oder die Mitgliedschaft in Ausschüssen, gerechtfertigt werden können“, sagt v. Preen. „Die Studie zeigt, dass Frauen auch im horizontalen Vergleich, also über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinweg, im Durchschnitt nicht weniger verdienen als männliche Aufsichtsräte“, sagt v. Preen.


Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Sebastian Pacher (Fon: +49 2261 703 1764; E-Mail) gern zur Verfügung.

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