(openPR) Hannover, 11.02.2016 – Nach Plänen der Bundesregierung soll das bisher geltende „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobilienkrediten auch für Altverträge abgeschafft werden. Immobilienkreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossenen wurden, konnten bislang we-gen fehlerhafter Belehrungen unbefristet widerrufen werden. Voraus-sichtlich am 21. Juni 2016 endet das ewige Widerrufsrecht. Wer recht-zeitig seinen fehlerhaften Vertrag widerruft, kann Zigtausende Euro sparen.
„Der Countdown läuft und jeder Kreditnehmer kann seinen in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossenen Vertrag noch auf Mängel bei der Widerrufs-belehrung überprüfen lassen“, empfiehlt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Bei fehlerhaften Darlehens-verträgen können die älteren, meist noch mit wesentlich höheren Zinsen abgeschlos-senen Verträge, widerrufen werden. Ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsent-schädigung kann auf das aktuell viel günstigere Zinsniveau umgeschuldet werden. Dadurch können mehrere zehntausend Euro gespart werden. Auch wer bereits eine Vorfällig-keitsentschädigung gezahlt hat, könnte den „Wider-rufsjoker“ ziehen und den gezahlten Betrag zurückfordern. Nach einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Stuttgart wurde so zum Beispiel die BW Bank verurteilt, einem Kunden über 64 000 Euro gezahlte Vorfälligkeits-entschädigung zurück zu zahlen.
„Nicht immer wird ein solcher Erfolg zu erzielen sein – in vielen Fällen be-steht aber die gute Chance, mit der Bank oder Sparkasse über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhandeln. Im Einzelfall wird es auch möglich sein, sich mit dem bisherigen Vertragspartner gütlich zu einigen über eine Vertragsfortsetzung mit niedrigeren Zinsen“, sagt Andreas Gernt.
Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen außergerichtlich allein keine Eini-gung erzielt wird. In der Regel muss dann ein Rechtsanwalt mit der einge-henden Prüfung des Falles und mit der Interessenvertretung beauftragt werden.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet in fast allen Beratungsstellen eine kostengünstige, persönliche Rechtsberatung durch erfahrene Rechts-anwälte zum Kreditwiderruf bei Immobilien-finanzierungen an. Die Beratung kostet 30 Euro (Zeitrahmen bis zu 20 Minuten). Eine vorherige Terminver-einbarung ist erforderlich unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themenundpreise, per Telefon unter (05 11) 9 11 96-0 oder direkt in den Beratungsstellen.
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Andreas Gernt, Finanzexperte
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