(openPR) Ehen haben einen ganz anderen Status als Freundschaften oder Wohngemeinschaften, der sich mit der Scheidung nicht mehr komplett aufheben lässt. Zu den Unterhaltspflichten für die Ex Partner wird hier einiges erläutert.
Gesetze ändern sich laufend und dadurch wurden die Unterhaltsansprüche des wirtschaftlich schlechter gestellten Scheidungspartners bereits begrenzt. Diese sind allerdings noch vorhanden. Selbst wenn beide Parteien in den Scheidungsunterlagen festsetzen, dass sie füreinander keine künftigen Unterhaltspflichten haben, können diese dennoch bei Pflegebedürftigkeit durch die jeweiligen Kostenträger eingefordert werden. Es ist jedoch nicht mehr so, dass der Verdiener dem Nichtverdiener automatisch Unterhalt schuldet. Dieses ist unter Umständen möglich, es hängt jedoch vom Eheverhältnis ab. In einer Ehe möchte man zusammen wohnen und aus den Einkünften und dem Vermögen gemeinsam schöpfen. Dabei ordnet sich sehr oft einer der Partner dem anderen wirtschaftlich unter. Der Wohnort wird anhand der Arbeitsverhältnisse des Verdieners gewählt. Damit dieser leistungsfähiger ist, wird er durch den Partner im Haushalt, in der Kindererziehung und anderen Belangen entlastet. Häufig passt der wirtschaftlich schwächere Partner sein Leben auf den Ehepartner ab und kann sich deswegen kein gutes Einkommen aufbauen. In Situationen, in denen der zurücksteckende Partner bereits während der Ehe wirtschaftlich auf sein Gegenüber angewiesen war, wäre ein Unterhalt nach der Scheidung möglich. Die Höhe vom Unterhalt richtet sich wiederum an die Eheverhältnisse. Ein Fabrikarbeiter wird weniger zahlen als ein Top Manager. Es geht sozusagen um den Erhalt vom bisherigen Lebensstandard.
Wenn der wirtschaftlich schwächere Partner jedoch während der Ehe ebenfalls verdiente und bereits aus eigener Kraft leben konnte, wären Unterhaltsansprüche nichtig, selbst wenn sich diese Situation nach der Scheidung verschlechtert.
Der wirtschaftlich stärkere Partner hat allerdings nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Er darf unabhängig zu den Unterhaltsforderungen einen gewissen Geldanteil einbehalten, um sein eigenes Leben meistern zu können. Er muss weiterhin nicht seine Vermögenswerte verwerten sondern nur die laufenden Erträge, sollte sein Gehalt für die Unterhaltsforderungen nicht genügen. Die Unterhaltsforderungen der Gegenseite können natürlich geprüft und auch angefochten werden, sollten diese nicht schlüssig oder berechtigt sein.
Wer Unterhalt zahlen soll und abzüglich dieser Kosten kaum mehr Geld hat, als würde einfach Harz IV beantragt werden, dem stellt sich die berechtigte Frage, wofür er noch arbeiten gehen soll. Wer vielleicht einen PKW und andere Kostenfaktoren für die Arbeit benötigt und sich gesundheitlich verbraucht, würde mit Harz IV möglicherweise besser fahren. Damit Scheidungen nicht in Arbeitsunwillen münden, gelten gewisse Richtlinien. Wer seinen Job kündigt oder sich nicht genügend auf zumutbare Arbeit bewirbt, dem wird ein fiktives Einkommen ermittelt. Dieses fließt mit in die Ermittlung der Zahlungsfähigkeit ein. Wer z.B. aufgrund seiner Qualifikationen 4000 Euro netto verdienen würde aber dennoch auf Harz IV setzt, müsste seine Zahlungsfähigkeit von 4000 Euro berechnen und würde im schlechtesten Fall mit Harz IV bei mehreren Unterhaltsforderungen noch drauf zahlen. Weitere vorsätzliche Möglichkeiten, seine wirtschaftliche Situation zu verschlechtern, werden ebenfalls nicht anerkannt.
Solange berechtigte Unterhaltsforderungen gestellt werden, lassen diese sich rechtlich einfordern. Das kann für den Unterhaltspflichtigen Existenzvernichtend verlaufen. Aus diesen Gründen sollten Eheschließungen und deren Scheidungen gründlich überdacht werden. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Sich durch einen Fachanwalt für Scheidungsfragen beraten und vertreten zu lassen, ist deswegen die Empfehlung. Die Rechtsgrundlagen sind derart komplex, dass ein Fachanwalt, der jeden Tag in der Materie steckt, praktisch immer die bessere Strategie ausarbeiten wird. Mit http://onlinescheidung-rechtsanwalt.com/ werden bereits viele Informationen zu Scheidungsfragen gegeben. Es kann ein kostenloser und unverbindlicher Kostenvoranschlag eingeholt werden. Kommt ein Klientenverhältnis zu Stande, erfolgt die gesamte Kommunikation Ortsunabhängig. Deswegen werden Klienten aus ganz Deutschland angenommen.








