(openPR) Mit dem so genannten „ewigen Widerrufsrecht“ für fehlerhafte Belehrungen in Verbraucherkreditverträgen soll nach dem Willen der Bundesregierung demnächst Schluss sein. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett am 27. Januar 2016 verabschiedet. Danach soll künftig eine maximale Frist zum Widerruf von drei Monaten gelten.
Kreditinstitute haben vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 massenhaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Kreditverträgen verwendet. Nach der bisher geltenden Rechtslage konnten solche Verträge dann noch Jahre später widerrufen werden.
Regelung soll auch für Altverträge gelten
Zu beachten ist vor allem, dass das neue Gesetz auch für so genannte Altverträge gelten soll. Dies sind Verträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen wurden. Begründet wird dies seitens der Regierung mit einem „angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern“.
Worin hier das Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern liegen soll, bleibt schleierhaft. Jedenfalls hat sich hier mal wieder eine stark vertretene Interessengruppe durchgesetzt und das „Interesse der Kreditwirtschaft“ durchgesetzt.
Verbraucher sollten sich schnell entscheiden
Verbraucher müssen sich demnach schnell entscheiden. Voraussichtlich wird der 21.06.2016 der letzte mögliche Tag für einen Widerruf fehlerhafter Altverträge sein.
Alle Verbraucher, die ab 2002 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sollten daher ihre Widerrufsbelehrungen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zeitnah auf deren Fehlerhaftigkeit fachkundig prüfen lassen.
Gerne überprüfe ich kostenlos und unverbindlich Ihre Widerrufsbelehrung. Lassen Sie mir hierzu den Vertrag mit Ihren aktuellen Kontaktdaten zukommen. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Torsten Senn
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Torsten Senn aus Stuttgart berät und vertritt geschädigte Anleger gegen Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.
Häufig stellen Kleinanleger erst nach einigen Jahren aufgrund von schlechten Nachrichten der Gesellschaften oder aufgrund eigener Internetrecherche fest, dass sie eine Kapitalanlage abgeschlossen haben, die mit einem viel höheren Risiko verbunden ist, als eigentlich gewollt war und als der Vermittler der Anlage versprochen hat.
In diesem Fall gilt es möglichst zeitnah zu reagieren und mögliche Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Senn ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und spezialisiert in der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen für Anleger, die sich von ihrem Vermittler oder von den Gesellschaften selbst getäuscht fühlen.
Von der Erstberatung über die außergerichtliche Korrespondenz bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen vertritt Rechtsanwalt Senn Verbraucher im gesamten Bundesgebiet.
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Sachverhalt:
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Wer bei eBay geschäftlich Waren anbietet, muss auch über das bestehende 14tägige Widerrufsrecht belehren. Nach § 355 II BGB muss diese Belehrung dem genutzten Kommunikationsmittel entsprechend deutlich gestaltet sein. Das Landgericht Bochum hatte nunmehr über einen Fall zu entscheiden, in dem der Verkäufer nicht direkt auf der Angebotsseite über das …
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… lediglich einen kurzen Überblick über das geben, was nach unserer Meinung auf jeden Fall zu beachten sein wird.
Was wird sich konkret ändern?
Weitere Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Künftig wird auch bei der Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, kein Widerrufsrecht für die …
… Bankaktiengesellschaft abgetretenen restlichen Darlehensforderung.
Das Urteil des LG Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Entscheidung zeigt wieder einmal, dass das Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG) eine der erfolgversprechendsten Wege des geschädigten Anlegers gegen die finanzierende Bank bleibt.
Patrick …
… Zugangsart sicherstellt.
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… geben, was nach unserer Meinung auf jeden Fall zu beachten sein wird.
Was wird sich konkret ändern?
Künftig einheitliche Widerrufsfrist
Die bisherige Unterscheidung zwischen einem 14tägigen Widerrufsrecht und einem Widerrufsrecht von einem Monat für den Fall, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht zu spät erfolgt, wird aufgehoben.
Künftig wird es …
… Herausforderungen, da die Kundschaft einen besonderen Wert auf die Frische bei Ankunft legt. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Käufer nach einigen Tagen auf sein Widerrufsrecht besteht und Rückerstattung verlangt. Aber darf er das überhaupt?
Kein Widerrufsrecht für Schnittblumen, für Topfpflanzen aber schon
§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB schließt …
… zustande…“
Gerichte stimmen Widerruf zu
Nach anwaltlicher Beratung widerrief der geschädigte Anleger diese Beteiligung im August 2009 unter Hinweis auf ein gesetzlich und vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht. Mit seiner Klage begehrte der Kläger u.a. die Festsstellung, dass der Beitrittsvertrag mit der Beklagten durch seinen Widerruf beendet worden ist.
Sowohl das …
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