Rechtsanwalt André Krajewski, Kanzlei Sommerberg LLP.
(openPR) Sparkasse Köln Bonn zur Schadensersatzzahlung an Kundin wegen Falschberatung über ein Anlageinvestment in den Fonds HSC Aufbauplan VII Schiff verurteilt.
Aktuell hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 1. Dezember 2015 entschieden, dass die Sparkasse Köln Bonn wegen falscher Anlageberatung an eine Kundin 7.875 Euro Schadensersatz bezahlen muss (Az. 22 O 222/15).
Die Klägerin und ihr Ehemann sind langjährige Kunden der Sparkasse Köln Bonn. Im Jahr 2008 erwarben sie auf Beratung und Vermittlung der Sparkasse Köln Bonn gemeinsam Anteile an dem Schiffsfonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG.
Ein solcher Schiffsfonds ist für Anleger hoch riskant. Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten und sind daher mitunternehmerisch sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt. Es kann sogar zu einem vollständigen Verlust des investierten Geldes kommen. Diese Risikosituation wurde den Anlegern jedoch von der Sparkasse Köln Bonn nicht erläutert. Die Klägerin und ihr Ehemann fühlten sich falsch beraten.
„Daher haben wir Klage für die Ehefrau gerichtet auf Schadensersatz aus eigenem Recht und aus dem abgetretenen Recht ihres Ehegatten eingereicht“, erklärt Rechtsanwalt André Krajewski von der Kanzlei Sommerberg.
Das Landgericht Köln hat nach einer durchgeführter Beweisaufnahme feststellt, dass die Anleger von der Sparkasse Köln Bonn tatsächlich im Rahmen der damaligen Anlageberatung nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden sind.
Somit liegt nach der Bewertung des Gerichts eine pflichtwidrige Falschberatung vor, da ein Beratungskunde vom Kreditinstitut über ein Totalverlustrisiko bei einer Anlage in einen Schiffsfonds zu informieren ist. Die Sparkasse Köln Bonn wurde wegen dieser unterlassenen Aufklärung zum Schadensersatz verurteilt.
Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/schiffsfonds-aktuell/
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In ausgewählten Bereichen deutscher Rechtsberatung hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Sommerberg LLP dabei einer serviceorientierten, unternehmerisch und persönlich geprägten Dienstleistung auf hohem juristischen Niveau verschrieben. An die Beratungsleistung werden hohe Ansprüche in Bezug auf Qualität, Verfügbarkeit und Effizienz gestellt. Dies erfolgt stets in enger Abstimmung mit dem Mandanten und ausschließlich im Sinne seiner Interessen. Dabei genießt das Ziel einer persönlichen, umfassenden und vom wirtschaftlichen Gesamtverständnis geprägten Beratung des Mandanten höchste Priorität.
Die Kanzlei Sommerberg LLP legt Wert auf eine individuelle Betreuung ihrer Mandanten und Kontinuität in der Beratung. Die Beziehung zu den Mandanten basiert auf Vertrauen, Menschlichkeit und Diskretion. In ihrem Wirkungskreis bezieht die Kanzlei klare Positionen im Sinne ihrer Mandanten, steht zu ihrem Wort und zeigt das notwendige Rückgrat zur Erfüllung des Auftrags.
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