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Weihnachten – Vorsicht vor Wohnungsbränden durch grobe Fahrlässigkeit

(openPR) 15.12.2015. So sicher wie am 24. Dezember Heiligabend ist, so sicher kommt es jährlich an Weihnachten durch grob fahrlässiges Verhalten zu verheerenden Wohnungsbränden. Die trockenen Zweige der Adventskränze und Weihnachtsbäume können sich in Sekundenschnelle in ein loderndes Flammenmeer verwandeln. Hauptgrund ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit brennenden Kerzen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Die GVI informiert über gesetzliche Vorschriften und Fallen beim Ver-sicherungsschutz.

Wohl dem, der die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder in seinen Räumen installiert hat. „Sie verhindern zwar nicht die Wohnungsbrände an Weihnachten, aber sie warnen die Bewohner vor den Gefahren des Rauches und der Flammen. Damit kann Leben gerettet werden“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Für den Brandschaden an Inventar und Wohngebäude kommen entsprechend abgeschlossene Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf. Aber Vorsicht, der Versicherungsschutz kann durch grobe Fahrlässigkeit gefährdet sein, mahnt der Versicherungsexperte Buck. Versicherer können je nach Schwere der Fahrlässigkeit bei Wohnungsbränden die Leistungen kürzen. „Empfehlenswerte Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzichten jedoch bis zu einem bestimmen Betrag oder noch besser vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführen eines Schadens“, informiert der Fachmann. Am besten ist es die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer abzuschließen, die diesen Einschluss auf Einrede der groben Fahrlässigkeit beinhaltet, lautet der Rat von Jürgen Buck.

Mit welchen einfachen Maßnahmen Wohnungsbrände in der Advents- und Weihnachtszeit verhindert werden können, sind kostenlos unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ „Weihnacht und Silvester“ zu finden. Wer seinen Versicherungsschutz bei bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen auf den Einschluss der Einrede der groben Fahrlässigkeit kostenlos überprüfen lassen will, findet das Formular „Versicherungs-Check“ ebenfalls unter der Rubrik „Gratis“.

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