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Advent, Advent, der Adventskranz brennt

(openPR) Mit dem ersten Advent steigt wieder die Gefahr von Zimmerbränden +++ Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen +++ Versicherungsschutz kann bei grober Fahrlässigkeit gefährdet sein



Köln, 25. November 2010 – Am kommenden Sonntag, dem 28. November, ist der erste Advent. Damit rückt nicht nur Weihnachten näher, sondern eine der brandgefährlichsten Zeiten des Jahres. Denn egal ob Adventskranz, Gesteck oder der Weihnachtsbaum, sobald Kerzen angezündet werden, besteht erhöhte Gefahr. Auch die Schadenzahlen mahnen zur Vorsicht, denn in deutschen Wohnungen brennt es in den letzten Wochen des Jahres rund 12.000 Mal. Wer Kerzen aufstellen will, sollte deshalb für einen ausreichenden Brandschutz sorgen. Andernfalls kann es sein, dass der Verursacher persönlich zur Kasse gebeten wird. Denn bei grober Fahrlässigkeit muss die Hausratversicherung den Schaden nicht in vollem Leistungsumfang bezahlen. Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

Versicherungsschutz kann bei grober Fahrlässigkeit gefährdet sein

Die Hausratversicherung trägt einen durch ein Feuer entstandenen Schaden, wenn beispielsweise der Weihnachtbaum abbrennt und Vorhänge, Möbel und sonstiges Inventar zerstört werden. Sollte eine Renovierung des verrußten Mobiliars erforderlich sein, ist dies ebenfalls abgedeckt. Ersetzt werden darüber hinaus alle Schäden, die durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Selbst die Weihnachtsgeschenke sind mitversichert. Wird dem Brandverursacher allerdings grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, trägt die Hausratversicherung die Kosten in der Regel nicht im vollen Umfang. Im Extremfall muss er sogar ganz für den Schaden aufkommen. Wird das Gebäude durch den Brand beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers erst einmal dafür auf. Sie zahlt für Brandschäden am Gebäude auch dann, wenn Dritte den Brand fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben, greift aber häufig auf den Brandverursacher als Ersatzpflichtigen zurück. Hat er eine private Haftpflichtversicherung, ist er geschützt.

Wer vorsorgt, minimiert das Risiko

„Brennende Kerzen etwa am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum stellen immer ein Risiko dar. Daher sollten sie nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kleinkinder im Raum sind“, rät Jörg Kranz, Leiter Produktmanagement der Gothaer Allgemeinen. Lichterketten oder elektrische Kerzen bieten sich als Alternative an. Allerdings können auch diese durch technische Defekte oder Überhitzung einen Brand auslösen. Sie sollten daher ein Qualitäts- und Prüfsiegel tragen. Wer auf echte Kerzen nicht verzichten möchte, sollte auf jeden Fall Sicherheitskerzen aus dem Fachhandel verwenden, deren Dochte nicht bis nach unten durchgehen. Weitere Hinweise zur Brandverhütung zur Advents- und Weihnachtszeit gibt beispielsweise die Feuerwehr heraus. Vorsicht lohnt sich immer, denn auch wenn man mit einem kleinen Sachschaden davonkommt, ist der Schrecken groß, und die Weihnachtsstimmung wird sich nur schwer wieder einstellen.

Weitere Informationen unter www.gothaer.de

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