(openPR) Mit Lebensversicherungen für das Alter vorzusorgen, wird immer schwieriger. Im kommenden Jahr werden die Renditen vermutlich erneut sinken, berichtet der Nachrichtensender n-tv online. Für Verbraucher kann der Widerruf der Lebensversicherung eine ernsthafte Alternative sein.
Die Altersvorsorge von etlichen Menschen in Deutschland gerät in Gefahr. Zumindest wenn der Abschluss einer Lebensversicherung als wichtiger Baustein der Altersvorsorge gedacht war. Wie n-tv online berichtet, müssen sich die Verbraucher im kommenden Jahr auf sinkende Renditen einstellen. Demnach wird der Branchenführer Allianz Leben die Überschussbeteiligungen bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen von 3,4 auf 3,1 Prozent senken. „Andere Versicherer werden sich dem Trend wohl anschließen. Experten vermuten sogar, dass die Verzinsung auf unter drei Prozent fallen könnte“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller.
Die Lebensversicherung wird für viele Verbraucher immer unattraktiver. Das Problem: Das Geld steckt fest. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhalten die Versicherten nur den meist enttäuschenden Rückkaufswert. „Die lukrative Alternative kann der Widerruf der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung sein“, so Dr. Perabo-Schmidt. Möglich ist der Widerruf durch höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der BGH entschied im vergangenen Jahr, dass Lebensversicherungen widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. In dem Fall wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass selbst vor Jahren abgeschlossene Policen heute noch widerrufen werden können.
Beim erfolgreichen Widerruf der Police erhält der Versicherungsnehmer seine eingezahlten Prämien zzgl. Zinsen zurück. Der Versicherer darf jedoch einen kleinen Abschlag für den gewährten Versicherungsschutz sowie die für den Versicherten abgeführte Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Abschluss- und Verwaltungskosten muss der Versicherer tragen. Auch das hat der BGH in diesem Sommer entschieden.
Auch Verbraucher, die ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben, können vom „Widerrufsjoker“ profitieren. Eine Kündigung stehe einem späteren Widerruf nicht entgegen, hat das OLG Hamm entschieden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Verbraucher beim Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung.
Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de













