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Gut zu wissen

01.12.201511:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft hat auch in diesem Jahr die beiden Broschüren „Jugend & Steuern“ sowie „Erben und Vererben“ aktualisiert und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Steuern für Einsteiger
Neben dem aktualisierten Basiswissen über die verschiedenen Steuerarten, was das Jugendschutzgesetz erlaubt oder wann Sozialversicherungspflicht besteht, wurden in der jetzt vorliegenden Ausgabe von Jugend & Steuern die Themenbereiche Praktikum und Mindestlohn aufgenommen, denn seit Jahresbeginn muss dieser auch für Praktikanten bezahlt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme: 8,50 Euro pro Stunde werden dann nicht fällig, wenn



• Ein Pflichtpraktikum absolviert wird,
• Ein Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten geleistet wird,
• Ein studienbegleitendes oder berufsbegleitendes Praktikum bis zu drei Monate durchgeführt wird, wenn nicht bereits zuvor beim gleichen Arbeitgeber ein Praktikum stattfand, oder
• Eine Einstiegsqualifizierung vorliegt.

Welche Regeln gelten, erfahren junge Erwachsene und Eltern kompakt und übersichtlich zusammengefasst unter www.ecovis.com/jugend-steuern

Erben und Vererben
Laut einer Emnid-Umfrage wollen 75 Prozent der Bundesbürger ihren Nachlass regeln, lediglich jeder fünfte hat jedoch einen Erbvertrag abgeschlossen oder ein Testament errichtet – und das häufig mit Lücken und Fehlern. Die Broschüre „Erben und Vererben: Ein Wegweiser durch das Erbrecht“ gibt einen ersten umfassenden Überblick sowohl für private Vermögen als auch für Unternehmen und sensibilisiert für dieses äußerst komplexe Thema.

Neu aufgenommen in der aktualisierten Auflage wurde das internationale Erbrecht. Wird die Erbschaftsteuerreform nach wie vor heftig diskutiert, stand die EU-Erbrechtsverordnung nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit. Sie gilt jedoch bereits für alle Erbfälle ab 17. August 2015 und hat eine maßgebliche Änderung mit sich gebracht, denn das Staatsangehörigkeitsprinzip wurde aufgegeben. Anknüpfungspunkt, welches Erbrecht anzuwenden ist, ist nun der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers. Das kann günstiger sein – muss es aber nicht. Betroffene sollten sich daher frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und klären, welches Recht für die Erben das Beste ist.

Eine weitere Ergänzung in der aktuellen Ausgabe ist der Part Immobilienbewertung. Hier wird aufgezeigt, was in bewertungsrechtlichem Sinn überhaupt zum Grundvermögen gehört. Zudem werden die Grundzüge der verschiedenen steuerlichen Bewertungsverfahren beschrieben. Download der Broschüre unter www.ecovis.com/erben-vererben

Redaktionen können die Print-Version unter der unten bei Kontakt angegebenen Adresse bestellen – solange der Vorrat reicht.

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