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Untervermietung – Was ist zu beachten?

14.10.201509:20 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Untervermietung – Was ist zu beachten?
By derivative work: Norbert Fürneisen, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons, https://commons.wikimedia
By derivative work: Norbert Fürneisen, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons, https://commons.wikimedia

(openPR) Viele Mieter würden gerne ihre Wohnung untervermieten. Beispielsweise aufgrund eines längeren aber befristeten Auszugs – wie eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts oder dergleichen – um die Wohnung nicht aufgeben zu müssen und nach einem bestimmten Zeitraum wieder einziehen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten:
- Sofern „berechtigtes Interesse“ vorliegt, muss der Vermieter eigentlich meistens zustimmen. Trotzdem muss dem Vermieter eine Untervermietung immer mitgeteilt werden.
- Der Vermieter muss schriftlich um Erlaubnis gefragt werden.
- Bei einer nicht erteilten Erlaubnis kann die Untervermietung oft auch eingeklagt werden.
- Untervermietungen an Touristen erfordern eine spezielle Erlaubnis vom Vermieter. Beispielsweise über Portale wie airbnb oder 9flats.

Weitere Infos sind auf www.immobilien-einblick.de/untervermietung zu finden.

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