Bei einer Mietbürgschaft bürgt eine dritte Person für einen Mieter. Beispielsweise Eltern für ihr Kind das noch studiert. Ist der Mieter mit seiner Miete im Rückstand oder geht in der Wohnung etwas kaputt kann sich der Vermieter direkt an den Bürge wenden. Bürgen sollte man allerdings nur für Menschen denen man vollständig vertraut. Denn im schlimmsten Fall kann der Bürge in unbegrenzter Höhe für Zahlungsrückstände und Schäden haftbar gemacht werden. Es empfiehlt sich deshalb immer dass die Höhe der Bürgschaft begrenzt wird. Auch gilt es niem…
Durch Versteigerungen bietet sich die Möglichkeit, Immobilienobjekte unterhalb des Verkehrswerts zu erwerben (dem muss aber nicht so sein). Hat man ein interessantes Objekt entdeckt, sollte man sich fragen ob der Preis überhaupt gerechtfertigt ist. Was für ein Aktenzeichen hat die Zwangsversteigerung? Was steht in dem Gutachten? Auch sollte mit den Gläubigern und Eigentümer im Vorfeld gesprochen werden (falls möglich). Mit den Gläubigern (meist Banken, siehe Grundbuchauszug) kann oftmals schon vorher eine Vereinbarung getroffen werden. Denn I…
Viele Mieter würden gerne ihre Wohnung untervermieten. Beispielsweise aufgrund eines längeren aber befristeten Auszugs – wie eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts oder dergleichen – um die Wohnung nicht aufgeben zu müssen und nach einem bestimmten Zeitraum wieder einziehen. Doch dabei gilt es einiges zu beachten:
- Sofern „berechtigtes Interesse“ vorliegt, muss der Vermieter eigentlich meistens zustimmen. Trotzdem muss dem Vermieter eine Untervermietung immer mitgeteilt werden.
- Der Vermieter muss schriftlich um Erlaubnis gefragt werden.
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14.10.2015
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