(openPR) (CON/2003/6)
1.Mit Schreiben vom 14. April 2003 ersuchte der Präsident des Rates der Europäischen Union den EZB-Rat um Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates 2003/301/EG vom 14. April 2003 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank1.
2. Die oben genannte Empfehlung, die den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, nach Anhörung des EZB-Rates und des Europäischen Parlaments zur Entscheidung vorgelegt wird, sieht vor, Frau Gertrude Tumpel-Gugerell zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung zum 1. Juni 2003 zu ernennen.
3. Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Kandidatin eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist.
4. Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung der
vorgeschlagenen Kandidatin zum Mitglied des Direktoriums der EZB.
5. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags und
Artikel 11.2 sowie Artikel 43.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.
6. Diese Stellungnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 24. April 2003.






