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STELLUNGNAHME DES EZB-RATES vom 24. April 2003 zu einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union

29.04.200401:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (CON/2003/6)

1.Mit Schreiben vom 14. April 2003 ersuchte der Präsident des Rates der Europäischen Union den EZB-Rat um Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates 2003/301/EG vom 14. April 2003 zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank1.

2. Die oben genannte Empfehlung, die den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, nach Anhörung des EZB-Rates und des Europäischen Parlaments zur Entscheidung vorgelegt wird, sieht vor, Frau Gertrude Tumpel-Gugerell zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) für eine Amtszeit von acht Jahren mit Wirkung zum 1. Juni 2003 zu ernennen.

3. Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Kandidatin eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist.

4. Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung der

vorgeschlagenen Kandidatin zum Mitglied des Direktoriums der EZB.

5. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) des Vertrags und

Artikel 11.2 sowie Artikel 43.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

6. Diese Stellungnahme wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 24. April 2003.

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