(openPR) Interview Bundesminister a.D. Gerhart R. Baum zu den neuen BGH Urteilen „Schrottimmobilen“
Haben Sie Sie mit dieser Entwicklung der BGH-Rechtsprechung gerechnet?
Im Prinzip nein. Die Bundesregierung hatte mit Ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage bereits vor einigen Monaten ein eindeutiges Signal an die Richter in Karlsruhe gegeben, alles zu vermeiden, was eine Staatshaftung auslösen könnte. Die sind mit der neuen Rechtsprechung nicht vom Tisch. Wenn der BGH das deutsche Recht für nicht auslegungsfähig hält, bleiben Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik nach wie vor offen.
Welche Anlegergruppen können denn nach den aktuellen BGH-Urteilen neue Hoffnung schöpfen?
Zunächst einmal sind alle Anleger betroffen, die aufgrund einer Haustürsituation eine kreditfinanzierte Immobilie erworben haben. Ihnen hatte der Europäische Gerichtshof bereits ein Widerrufsrecht zuerkannt. Das gilt auch weiter so. Neue Hoffnung schöpfen können jedenfalls diejenigen Anleger, die den Kreditvertrag vor dem Kaufvertrag geschlossen haben.
Die Bank muss zwar die finanzierte Immobilie nicht zurücknehmen, aber den Anleger entschädigen. Für diejenigen, die umgekehrt den Kaufvertrag vor dem Kreditvertrag abgeschlossen haben, hat der BGH zwar entschieden, dass diese auf den Immobilien sitzen bleiben und keine Schadenersatzansprüche an die Banken geltend machen können. Ob dies aber mit dem europäischen Recht in Einklang steht, wird noch zu prüfen sein. Außerdem bleiben diesen Anlegern Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Schließlich bleibt es auch nach den aktuellen Urteilen dabei, dass besondere Finanzierungskonstruktionen aufklärungsbedürftig sind. Dies bedeutet, dass sich die Bank im Einzelfall schadenersatzpflichtig machen kann, wenn sie dem Anleger im Paket mit der Immobilie die Finanzierung angeboten und der Anleger durch die Verkäufer oder die Vermittler getäuscht wurde
Und wer ist in der Beweispflicht?
Das kommt auf den Einzelfall an. Der BGH nimmt bei den Haustürgeschäften Beweiserleichterungen für den Kunden an. Dies verbessert seine Klageaussichten erheblich. In den „Badenia“-Fällen können die Feststellungen des BGH als Grundlage für Klagen in entsprechenden Fällen verwendet werden.
Wie können Immobilen-Investoren von den Urteilen konkret profitieren?
Nach wie vor hängt in rechtlicher Hinsicht viel davon ab, wie im Einzelfall die Beratung des Kunden abgelaufen ist. Die Banken sind nun aber aufgefordert, den Kunden nicht erneut in langwierige Gerichtsverfahren zu treiben, sondern unbürokratisch die rechtlichen Vorgaben umzusetzen und sich für außergerichtliche Lösungen zu öffnen. Ziel muss sein, dem Anleger nun neue Perspektiven für seine oft ausweglose persönliche wirtschaftliche Situation zu geben.
Und wie stehen die Chancen für Geschädigte so gestellt zu werden, als hätte es den Immobilenerwerb nie gegeben?
Eine vollständige Entschädigung wird weiter nur auf dem Gerichtsweg möglich sein. Hier benötigen die Anleger weiterhin viel Durchhaltevermögen. Mit den neuen Urteilen hat der BGH leider versäumt, den Anlegerschutz nach den europäischen Vorgaben auch in Deutschland effektiv zu gestalten. Ich bin aber immerhin zuversichtlich, dass sich die Banken nun außergerichtlich gesprächsbereit zeigen und sich zumindest an einer Teilung des entstandenen wirtschaftlichen Schadens beitragen. Dies wird die Situation der Anleger sicherlich erleichtern.
Download Interview:
http://www.kanzlei-reiter.de/pressemitteilungen/Baum-Interview-Schrottimmobilien-E.pdf
Reiter/Presse/Fragen Interview Dr Baum 2006-05-16
Rechtsanwaltskanzlei Reiter&Collegen in Düsseldorf. Spezialisiert auf Kapitalanlage- und Bankrecht.
Kanzlei REITER & COLLEGEN









