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Pflegenotstand - mehr Pflegekräfte zwingend erforderlich

04.09.201512:41 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Aktionstag am 03.09.2015 von „Pflege am Boden“ vor dem Landtag NRW für bessere Pflegebedingungen in Deutschland, egal ob Krankenhaus, Altenheim, Häusliche Pflege ...

Dazu ein Kurz-Statement von Werner Schell:

Das Gesundheits- und Pflegesystem leidet seit vielen Jahren unter einem stetig zunehmenden Pflegenotstand! D.h., die Personalstellen für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen sind unzureichend:



In Krankenhäusern gibt es überhaupt keine verbindlichen Vorgaben. Daher werden Pflegestellen nach Kassenlage ausgewiesen. Die vom Bund für Krankenhäuser vorgesehenen Pflegestellenprogramme sind keine Lösung.

Für Heime gibt es zwar Stellenschlüssel, aber diese sind regional unterschiedlich und decken nirgendwo den Bedarf. Man kann davon sprechen, dass durch fehlendes Personal 20 – 30% der erforderlichen pflegerischen Verrichtungen nicht oder nur unvollkommen ausgeführt werden können. Über die Stellenschlüssel in den Heimen entscheiden im Wesentlichen diejenigen, die an möglichst niedrigen Personalkosten interessiert sind. Pflegeverbände und Interessenvertreter der BewohnerInnen wirken bei den Stellenschlüsselfestlegungen nicht mit.

Daher muss der Bundesgesetzgeber Voraussetzungen schaffen, dass für alle Versorgungsbereiche Personalbemessungssysteme gestaltet werden, die den wirklichen Pflegebedarf abdecken, und zwar sofort.

Der im PSG II geplante § 113c SGB XI soll erst 2020 eine Basis für die Personalbemessung in den Heimen schaffen. Die erst danach zu erwartende Umsetzungsphase wird, wenn sie denn überhaupt kommt, zu spät greifen.

Die Länder, auch das Land NRW, sind daher aufgefordert, die jetzt vorgesehenen Regelungen im PSG II nicht hinzunehmen und über den Bundesrat Reformansätze durchzusetzen, die schnellstmöglich, eigentlich sofort, Verbesserungen für die Pflege bringen. Und das ist alternativlos!

Bei all dem sind die Vorgaben in § 11 SGB XI zu berücksichtigen:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Damit ist verdeutlicht, dass die Pflege nicht nur eine schwere körperliche Arbeit ist, sondern auch wissenschaftlich ausgerichtet zu sein hat. Diesen Anforderungen muss umfassend Rechnung getragen werden, und zwar in Stellendotierung und Vergütung.

Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=21248

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