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DFJV begrüßt erste Schadensbegrenzung in BND-Affäre

15.05.200616:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundeskanzleramt hat heute den Bundesnachrichtendienst angewiesen, dass Journalisten nicht mehr eingesetzt werden dürfen, um interne Schwachstellen zu klären.

„Wir betrachten die Anweisung der Bundeskanzlerin als ersten, willkommenen Schritt zur Schadensbegrenzung“, erklärt DFJV-Vorsitzende Manuela D. Fabro. „Dennoch sehen wir noch weiteren Handlungsbedarf. So ist im Moment noch unklar, inwiefern die Bespitzelung von Journalisten zu anderen Zwecken als zur Eigensicherung des BND ausgeschlossen wird. Auch die Einschränkungen bei Verfassungsschutz und militärischem Abschirmdienst sind noch nicht angesprochen.“

Der Regierungssprecher, Ulrich Wilhelm, hat Gespräche mit den Journalistenverbänden angekündigt, um die Möglichkeiten und Grenzen der Geheimdienstarbeit im Verhältnis zum Journalismus zu klären.

Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete, hat der Bundesnachrichtendienst Journalisten in weit größerem Umfang als bisher bekannt seit Jahrzehnten bespitzelt. Die Informationen gründen auf einem Bericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, der dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt wurde. Der BND soll laut der Zeitung nicht nur einzelne Journalisten beschattet, sondern insbesondere auch Journalisten auf Kollegen angesetzt haben, um Informationen über deren Arbeit in Erfahrung zu bringen. Schäfer bezeichnet die Praktiken als „unverhältnismässig“ und „eindeutig rechtswidrig“. Es handele sich um einen eklatanten „Eingriff in die Pressefreiheit“. Die Untersuchung des Richters zeigt, dass der Nachrichtendienst Journalisten Geld für die Bespitzelungen gezahlt hat.

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