(openPR) Die gesetzlichen Regelungen vom Amtsantritt bis hin zum Ruhestand eines Bürgermeisters variieren von Bundesland zu Bundesland. KOMMUNAL schlüsselt die Unterschiede grafisch auf
Berlin, 02. September 2015. Wie lange dauert die Amtszeit eines Bürgermeisters? Kann ein Bürgermeister abgewählt werden? Wo liegt die Höchstaltersgrenze? Oder: Sollte es überhaupt eine Höchstaltersgrenze geben? Die Antworten auf diese Fragen unterscheiden sich je nach Bundesland. Im Saarland müssen sich die Kandidaten alle zehn Jahre zur Wahl stellen. In Niedersachen hingegen wird bereits alle fünf Jahre neu gewählt. Schutz vor der Abwahl genießen nur die Bürgermeister in Bayern und Baden-Württemberg. In Brandenburg liegt das Höchstalter der Bürgermeisterkandidaten bei 62 Jahren, während es Schleswig-Holstein keine Beschränkung gibt.
Diese willkürlich erscheinenden Grenzen sorgen immer wieder für Diskussionsstoff – ein besonderes Thema ist dabei die Wählbarkeitsgrenze: 75 Jahre trennen im Augenblick den jüngsten und den ältesten Bürgermeister Deutschlands. Die Geschichten von Marian Schreier (25), Bürgermeister in Tengen (Baden Württemberg) und Josef Rüddel (90), Bürgermeister in Windhagen, (Rheinland-Pfalz) zeigen, dass das Alter nicht unmittelbar die Kompetenz eines Bürgermeisters beeinflusst. Diese große Altersspanne verdeutlicht, dass es darauf ankommt, wem die Bürger ihr Vertrauen schenken. „Die Aufhebung der Altersgrenzen ist mehr als überfällig. Wenn die Bürger vor Ort ihren Bürgermeisterkandidaten die Tätigkeit nicht zutrauen, werden sie ihn auch nicht wählen. So einfach ist das“, ergänzt KOMMUNAL-Redaktionsleiter Christian Erhardt –Maciejewski.
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