(openPR) Betreffend den nun nächste Woche stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlungen besteht für interessierte Anleger noch die Möglichkeit, sich von Eser Rechtsanwälten auf den dort anberaumten Gesellschafterversammlungen vertreten zu lassen. Hierzu sollten die interessierten Anleger kurzfristig mit Eser Rechtsanwälten, am besten per Telefax oder via E-Mail,
, in Kontakt treten.
Folgende Daten sind insoweit für die einzelnen Gesellschaften vorgesehen:
01.09.2015: POC Eins GmbH & Co. KG und POC Zwei GmbH & Co. KG
02.09.2015: POC Growth GmbH & Co. KG und POC Growth 2. GmbH & Co. KG
03.09.2015: POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
Eser Rechtsanwälte unterstützen und vertreten hierbei Anleger sämtlicher 8 Proven Oil Canada-Fonds, also auch Anleger der anderen 2 POC-Fonds, die bisher nicht zu den Gesellschafterversammlungen eingeladen worden sind.
Auf der Internetpräsenz der Anlegerschutzkanzlei Eser Rechtsanwälte, www.eser-law.de, sind weitergehende Informationen zusammengestellt. Eser Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Erstberatung an.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.






