(openPR) Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, sagt ein altes Sprichwort. „Daher sollten Verbraucher, die ihr Darlehen widerrufen möchten, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren, mit dem Widerruf auch nicht so lange warten bis die Zinsen wieder steigen. Dann ist die Chance auf eine günstige Umschuldung vertan“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Besonders Verbraucher, die bereits vor einigen Jahren ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, können vom Widerruf und einer Umschuldung zu günstigen Konditionen profitieren. „Dabei können schnell Summen im fünfstelligen Bereich gespart werden“, so Cäsar-Preller.
Der sog. „Widerrufsjoker“ kann bei vielen Immobiliendarlehen gezogen werden. Denn seit 2002 müssen Kredite zur Immobilienfinanzierung eine Widerrufsbelehrung enthalten. Ein großer Teil dieser Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Als Folge wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und das Darlehen kann auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden.
Banken und Sparkassen hätten sich bei den Widerrufsbelehrungen an die jeweils gültigen Musterwiderrufsbelehrungen halten müssen. Allerdings ist es immer wieder zu Abweichungen von den Musterwiderrufsbelehrungen z.B. bzgl. des Fristbeginns gekommen. Schon geringfügige inhaltliche als auch formale Abweichungen führen zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der Widerrufsjoker kann gezogen werden. In vielen Fällen kann auch bei vorzeitig abgelösten Krediten die Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt werden.
Beim erfolgreichen Widerruf profitiert der Kunde. Für die Banken und Sparkassen ist es ein Verlustgeschäft. Daher wird ein Widerruf häufig auch nicht anstandslos akzeptiert. „Die Rechtslage ist jedoch in den meisten Fällen eindeutig – allerdings vom Verbraucher nicht so einfach zu erkennen. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich der Widerstand der Banken aber brechen“, so Cäsar-Preller.
Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist, dass der Kredit komplett rückabgewickelt wird. Der Kunde muss das Darlehen an die Bank zurückzahlen und erhält im Gegenzug die gezahlten Raten zurück. Schon hier lässt sich ggfs. ein kleiner Zinsgewinn erzielen. Dieser Gewinn wächst durch die Umschuldung zu wesentlich günstigeren Konditionen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit Mandanten beim Widerruf von Kreditverträgen.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de











