(openPR) „Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer“, hat schon Politiker, Mitbegründer der Vereinigten Staaten und Erfinder des Blitzableiters Benjamin Franklin festgestellt.
Steuern sind zur Erhaltung und Führung eines Gemeinwesens notwendig, das ist wohl unbestritten. Streit gibt es aber um die gerechte Verteilung dieser Steuern und über die Frage, wofür sie ausgegeben werden sollen. Im Zusammenhang mit den folgenden Überlegungen soll nur die erste Frage thematisiert werden.
Steuergerechtigkeit sieht anders aus als wir sie seit langem erleben. Die bisherige Steuerpraxis ist ein Frevel gegen das Allgemeinwohl und moralisch dekadent. Wer wirklich gerechte Steuern will – die gegenwärtige polit-ökonomische Herrscherklasse ist daran deutlich erkennbar nicht interessiert – muß bei der Einkommensteuer ansetzen und darf auch die Erbschaftssteuer nicht außer Acht lassen.
Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger benötigt ihr gesamtes Einkommen allein für den notwendigen Lebensunterhalt (wenn es dazu überhaupt ausreicht) und zahlt deshalb prozentual erheblich mehr Konsumsteuern als diejenigen, die nur einen – oft sehr geringen – Teil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben müssen. Es ist deshalb dringend erforderlich, nicht nur die heimlichen Steuererhöhungen auszugleichen, sondern auch die Steuerlast von unten – wo das gesamte Einkommen für den Lebensunterhalt gebraucht wird – nach oben (wo ein großer Teil des Einkommen zur freien Verwendung, unter anderem zu Vermögensbildung, zur Verfügung steht) verschieben.
Diese Verschiebung der Einkommensteuerlast von den geringeren zu den höheren Einkommen ist auch deshalb notwendig, damit die Ungleichheit der Vermögensverteilung nicht weiter fortschreitet. Verzichtet man auf eine Vermögensteuer, muß wenigstens die Fähigkeit, Vermögen zu bilden – wenn auch nur in bescheidenem Umfang – auf breitere Kreise der Bevölkerung ausgedehnt werden. Die Vernichtung von Spargeldern und privaten Altersversorgungen durch die unsägliche EZB-Politik der realen Negativzinsen, deren Ende nicht abzusehen ist, macht eine solche Steuerreform dringlich.
Für das Problem der ungleichen Steuertragfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger, das zu lösen die heutigen Politiker sich so schwer tun, hatte bereits Friedrich der Große die gerechte Lösung: „Bei den Steuern müssen Billigkeit und Menschenfreundlichkeit mitsprechen. Wer nur hundert Taler im Jahr zu verzehren hat, soll nicht mehr als zwei abgeben. Wer aber tausend hat, kann gut hundert zahlen.“
Es sollte doch eigentlich auch kein Streitpunkt sein, daß alle Bürgerinnen und Bürger eines Staates Anrecht auf einen gerechten Anteil am – letztlich gemeinsam erarbeiteten - Volkseinkommen haben. Dieser Anteil muß unter Berücksichtigung aller Steuern jedermann die Mittel für eine angemessene Teilnahme am sozial-kulturellen Leben lassen. Einem weniger zugestehen, also Armut zuzulassen wie wir es derzeit erleben ist nicht nur unsozial, sondern unmenschlich. Oberhalb des zur angemessenen Teilnahme am sozial-kulturellen Leben erforderlichen Einkommens ist aber durchaus Ungleichheit der Einkommen tolerabel und als Anreiz, Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen, auch wünschenswert.
Um solche Einkommen, die jedem lebenslang eine angemessene Teilnahme am sozial-kulturellen Leben ermöglicht, zu gewährleisten, ist ein unbedingtes individuelles Grundeinkommen in Form einer negativen Einkommensteuer am besten geeignet. Ein solches Einkommen wie es vor einigen Jahren in einer Studie vorgeschlagen wurde, könnte die meisten Sozialtransfers ersetzen und die dazu vorgehaltene riesige Bürokratie überflüssig machen. Das allein würde der Menschenwürde derjenigen aufhelfen, die auf solche Leistungen angewiesen sind und darum nicht selten regelrecht betteln müssen. Im Falle der Altersarmut auf Grund unzureichender Altersrenten ist das besonders unwürdig.
Das Grundeinkommen könnte automatisch von der Steuerverwaltung berechnet und im Falle, daß die Steuerpflichtigen Anrecht darauf haben, ausbezahlen. Das Steuerrecht müßte lediglich so angepaßt werden, daß kein Grundeinkommen mit Tricks erschlichen werden kann. Man könnte zum Beispiel bestimmte Aufwendungen, Abschreibungen und erlittene Verluste von der Berechnung ausschließen.
Die Bevölkerung wäre mit einem unbedingten individuellen Grundeinkommen auch sehr viel unabhängiger von denen, die als Politiker ihre Eigeninteressen oder Lobbyarbeit für politiknahe Kreise machen. Einer weiteren Prekarisierung der Bevölkerung wäre vorgebeugt und die bereits bestehende Armut würde beseitigt. Die Studie zeigt, daß die Finanzierung eines solchen Grundeinkommens problemlos möglich wäre. Dazu müßten lediglich die Einkommen- und Körperschaftsteuertarife entsprechend so angepaßt werden wie es die Steuergerechtigkeit ohnehin verlangt. Die Studie zeigt aber auch, daß bei Streichung zahlreicher nur Sonderinteressen dienender Subventionen die notwendige Einkommensteuererhöhung relativ gering ausfällt. Wird dann auch noch Steuergeldverschwendung vermieden und die Steuerlast gerecht auf die unterschiedlichen Einkommensklassen verteilt, sind von den notwendigen moderat höheren Belastungen nur die die hohen Einkommen betroffen.
Ein sehr begrüßenswerter positiver Nebeneffekt ist auch, daß ein Grundeinkommen das binnenwirtschaftliche Nachfragevolumen gewährleisten und tendenziell sogar steigern würde. So würde nicht nur die soziale, sondern auch die ökonomische Stabilität Deutschlands gestärkt. Beide Auswirkungen des Grundeinkommens kämen so auch den Wohlhabenden zugute.
Auch Erbschaften müssen gerechter besteuert werden. Das vom Bundesverfassungsgericht wegen der Bevorteilung von Unternehmenserben nicht als verfassungskonform kassierte Erbschaftssteuergesetz könnte folgendermaßen reformiert werden: Die Erbschaftssteuer wird gestundet und als nicht haftende mit einem bestimmten Zinssatz zu verzinsende Einlage behandelt. Bei Betriebsaufgabe oder Anteilsveräußerung wird die Einlage nebst Zinsen fällig. Das käme einer teilweisen Finanzierung von vererbten Betrieben durch die Allgemeinheit gleich, die dafür ein angemessenes Entgelt erhält. Dieses wird aber gestundet, solange der Betrieb von den Erben weitergeführt wird, sodaß keine Steuerlast anfällt. Möglich wäre auch, dieses Modell nur auf einen Teil der regulären Erbschaftssteuerschuld anzuwenden.
Die Studie „Unbedingtes individuelles Grundeinkommen in Gestalt einer negativen Einkommensteuer - Kernstück einer unvermeidlichen Radikalreform unserer Gesellschaft“ (ISBN 978-3-943788-18-1, eBook [PDF] oder ISBN 978-3-943788-32-7, eBook [ePub]) ist übrigens für 9,95 Euro beim Verlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital (www.read.ruedenauer.de) und in allen guten (Internet-)Buchhandlungen erhältlich.
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