(openPR) Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz (entwurf) sind Energieerzeuger und Netzbetreiber als sogenannte „Betreiber kritscher Infrastruktur“ verpflichtet, einen IT-Sicherheitsbeauftragten einzusetzen und ein Informationssicherheits-Managementsystem umzusetzen. Damit einher gehend neue Anforderungen an IT Sicherheitssysteme und an die Ausgestaltung technischer und organisatorischer Prozesse, die es zu hinterfragen und annhand praktischer Beispiele zu diskutieren gilt. Erfahren Sie auf unserer Konferenz IT-Sicherheitskatalog & ITSiG am 28. – 30. September 2015 in Düsseldorf unter anderem welche gesetzlichen Vorgaben durch das ITSiG und den IT-Sicherheitskatalog speziell für Sie zu beachten und umzusetzen sind.
Zu den weiteren Themen der Konferenz gehören unter anderem
• Behördliche Zugriffsrechte und die neue Rolle des BSI und der BNetzA als Melde-, Kontroll- und Informationsstelle
• Die neue Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten und die Organisationskultur eines ISMS für eine erfolgreiche Implementierung
• Die Anforderungen einer effiziente Risikoanalyse für eine höhere IT-Sicherheit
• IT-Sicherheitsstandards für die Energieerzeugung und Netzleittechnik
Am 28. September finden zusätzlich interaktive Workshops statt:
• Vom Gesetzesentwurf zur Datensicherheit: Das neue IT-Sicherheitsgesetz - Anforderungen an die Energiewirtschaft mit Jutta Löwe, Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte bei PrivCom Datenschutz GmbH
• Wege zur praktischen Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetztes mit Jochen Tösmann, Specialist Smart Energy Security und Adrian Altrhein, Senior Director Business Security & Privacy bei TÜV Informationstechnik GmbH
Nehmen Sie an unseren interaktiven Formaten teil und diskutieren Sie die Zukunft der IT-Sicherheit mit unseren teilnehmenden Experten aus der Branche.
Weitere Informationen und das ausführliche Konferenzprogramm finden Sie auf
http://bit.ly/IT-Sicherheit_Agenda_OPR










