openPR Recherche & Suche
Presseinformation

TeleTrusT: IT-Sicherheitsgesetz nur erster Schritt - Umsetzung Aufgabe von Gesetzgeber, Verwaltung, Wirtschaft

29.07.201510:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: TeleTrusT: IT-Sicherheitsgesetz nur erster Schritt - Umsetzung Aufgabe von Gesetzgeber, Verwaltung, Wirtschaft

(openPR) Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) begrüßt das Inkrafttreten des "Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (IT-Sicherheitsgesetz; ITSiG) als legislativen Schritt zur Verbes-serung der IT-Sicherheitslage in Deutschland. Die Wirkung des Gesetzes hängt wesentlich von der Ausgestaltung der avisierten Rechtsverordnung ab, die bestimmen wird, welche Sektoren als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) gelten, und wie die Chance zur Schaffung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards genutzt werden wird. Daneben sind zahllose Unternehmen aus der IKT-Branche durch das ITSiG sofort betroffen. Für sie gilt keine Übergangsfrist. TeleTrusT bietet Umsetzungsunterstützung und setzt sich zugleich für die Optimierung des Gesetzes ein.



Aus Sicht von TeleTrusT bedarf es neben der Benennung der Kritischen Infrastrukturen im Sinne des Geset-zes vor allem konkreter Bewertungskriterien für IT-sicherheitsrelevante technische und organisatorische Vor-kehrungen. Ebenso muss die Verfahrensweise bei den Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen an das BSI sowie die reaktiven Befugnisse des BSI rechtlich und praktisch ausgestaltet werden. Die diesbezügliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen muss beseitigt werden.

Von den großen Betreibern Kritischer Infrastrukturen bis hin zu Betreibern von Internet-Plattformen und klei-ner Webseiten ist eine ganz erhebliche Anzahl von Unternehmen unmittelbar durch das Gesetz betroffen. Das Gesetz lässt aber beispielsweise offen, nach welchen Maßstäben Telemediendiensteanbieter technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen haben und in welchem Verhältnis diese zum hergebrachten technischen Datenschutz stehen. Dazu erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstandsmitglied und Leiter der TeleTrusT-AG "Recht": "TeleTrusT wird sich dafür einsetzen, die bestehenden Unklarheiten des IT-Sicherheitsgesetzes gemeinsam mit allen Akteuren anzugehen - gleichzeitig gestalten wir für Unternehmen transparente und handhabbare Lösungen zur Umsetzung des neuen Gesetzes."

Diesen Prozess begleitet TeleTrusT mit der Kompetenz der organisierten IT-Sicherheitswirtschaft in Deutsch-land technisch, organisatorisch und rechtlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des ITSiG zu Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Das Gesetz trifft jedoch keinerlei materielle Aussagen zum Inhalt des Standes der Technik.

Bartels: "TeleTrusT hat jüngst einen verbandsinternen Arbeitskreis 'Stand der Technik' innerhalb der Te-leTrusT-AG 'Recht' initiiert, um aus Sicht der IT-Sicherheitslösungsanbieter und -berater, den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben. Dieser Arbeitskreis wird die Frage beantworten, wie sich der jeweilige Stand der Technik im Sinne des Gesetzes in Bezug auf IT-Sicherheit bestimmen lässt und welche rechtlichen Maßgaben wie umzusetzen sind."

Unter https://www.teletrust.de/it-sicherheitsgesetz/ und https://www.teletrust.de/arbeitsgruppen/recht/stand-der-technik/ werden fortlaufend aktualisierte Informationen zum Thema bereitgehalten.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 864151
 113

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „TeleTrusT: IT-Sicherheitsgesetz nur erster Schritt - Umsetzung Aufgabe von Gesetzgeber, Verwaltung, Wirtschaft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Bild: TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. auf IT-Sicherheitsmesse "it-sa": ProgrammBild: TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. auf IT-Sicherheitsmesse "it-sa": Programm
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. auf IT-Sicherheitsmesse "it-sa": Programm
Stand der Technik, Blockchain, Smart Meter, IT-Sicherheitsgesetz, DSGVO Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) beteiligt sich aktiv an der nationalen Leitmesse und Konferenz für IT-Sicherheit it-sa vom 09. - 11.10.2018 in Nürnberg. Die it-sa bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch und informiert über einschlägige Produkte und Dienstleistungen. TeleTrusT ist Premium Partner und unterstützt die it-sa seit ihrer Etablierung in Deutschland sowie inzwischen auch die Ableger it-sa Brasil und it-sa India. Die NürnbergMesse als Trägergese…
Bild: TeleTrusT: Prüfschema für Produkte nach IEC 62443-4-2Bild: TeleTrusT: Prüfschema für Produkte nach IEC 62443-4-2
TeleTrusT: Prüfschema für Produkte nach IEC 62443-4-2
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit veröffentlicht Prüfschema für Produkte nach IEC 62443-4-2 "Industrielle Kommunikationsnetze - IT-Sicherheit für industrielle Automatisierungssysteme" Einheitliche Bewertung, hohes IT-Sicherheitsniveau, Vergleichbarkeit von Produkten und Zertifikaten Automatisierung, Digitalisierung, Vernetzung bzw. "Industrie 4.0" sind in aller Munde. Eine dabei immer wiederkehrende Frage ist, ob die Kommunikation sicher genug ist und wie sichergestellt wird, dass alle beteiligten Kommunikationspartner ein hohes und a…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: IT-Sicherheit in der Wirtschaft - Bedrohungslage, Regulierung, MaßnahmenBild: IT-Sicherheit in der Wirtschaft - Bedrohungslage, Regulierung, Maßnahmen
IT-Sicherheit in der Wirtschaft - Bedrohungslage, Regulierung, Maßnahmen
… das Thema aus administrativer, rechtlicher und technischer Sicht interdisziplinär zu erörtern. Aus dem Programm: Dr. Markus Dürig, BMI "IT-Sicherheitsgesetz" Jens Feddern, Berliner Wasserbetriebe "Cyber-Security-Strategie einer Kritischen Infrastruktur" Dr. Ulrich Sandl, BMWi "Security oder Insecurity by Design – Standardisierung und IT-Sicherheit“ RA …
Bild: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der UnternehmenspraxisBild: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Unternehmenspraxis
Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Unternehmenspraxis
… 29.11.2016 Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) zieht im Rahmen eines Informationstages am 29.11.2016 in Berlin eine erste Bilanz der Handhabung des IT-Sicherheitsgesetzes in der Praxis. Die Veranstaltung bietet Erfahrungsberichte aus erster Hand und informiert über Umsetzungskonzepte in betroffenen kritischen Infrastrukturen. Fast täglich …
Bild: IT-Sicherheitsrechtstag 2017 - Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der PraxisBild: IT-Sicherheitsrechtstag 2017 - Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
IT-Sicherheitsrechtstag 2017 - Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
… Fokus stehen die Möglichkeiten der erfolgreichen Umsetzung gesetzlicher IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderun-gen in der Unternehmens- und Behördenpraxis. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und den nachfolgenden Rechtsverordnungen, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz haben die Gesetz- und Verordnungsgeber auf …
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT): IT-Sicherheitsrechtstag 2019
Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT): IT-Sicherheitsrechtstag 2019
Umsetzung von Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxiswww.it-sicherheitsrechtstag.de Am 14.11.2019 veranstaltet der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Berlin den jährlichen IT-Sicherheitsrechtstag, in dem die aktuelle Rechtslage sowie ihre technischen Umsetzungsmöglichkeiten leicht verständlich und praxisnah vorgestellt …
KEYMILE: Höhere Datensicherheit ist eines der zentralen Themen in Mission-Critical-Kommunikationsnetzen
KEYMILE: Höhere Datensicherheit ist eines der zentralen Themen in Mission-Critical-Kommunikationsnetzen
Hannover, 28. Januar 2016 – Die Umsetzung umfangreicher Anforderungen aus dem neuen IT-Sicherheitsgesetz, eine Modernisierung der SDH-Netze, der Umstieg auf Ethernet/IP und eine höhere Effizienz bei der Netzüberwachung und Steuerung: Nach Meinung von KEYMILE sind dies 2016 die wichtigsten Trends beim Einsatz von Mission-Critical-Kommunikationsnetzen. …
Bild: Was ist "Stand der Technik" nach IT-Sicherheitsgesetz und DSGVO?Bild: Was ist "Stand der Technik" nach IT-Sicherheitsgesetz und DSGVO?
Was ist "Stand der Technik" nach IT-Sicherheitsgesetz und DSGVO?
… veröffentlicht revidierte und erweiterte Handreichung zum Stand der Technik in der IT-Sicherheit Mit dem "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (IT-Sicherheitsgesetz) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen. Daneben gilt seit dem 25.05.2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren …
Bild: IT-Sicherheitsgesetz: Was ist "Stand der Technik"?Bild: IT-Sicherheitsgesetz: Was ist "Stand der Technik"?
IT-Sicherheitsgesetz: Was ist "Stand der Technik"?
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. legt Handreichung vor Zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit hat der Gesetzgeber Unternehmen durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, bei Auswahl, Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitsmaßnahmen den Stand der Technik zu berücksichtigen. Das gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen wie für jedes …
Bild: TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. auf IT-Sicherheitsmesse "it-sa": ProgrammBild: TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. auf IT-Sicherheitsmesse "it-sa": Programm
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. auf IT-Sicherheitsmesse "it-sa": Programm
Stand der Technik, Blockchain, Smart Meter, IT-Sicherheitsgesetz, DSGVO Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) beteiligt sich aktiv an der nationalen Leitmesse und Konferenz für IT-Sicherheit it-sa vom 09. - 11.10.2018 in Nürnberg. Die it-sa bietet Gelegenheit zum Meinungsaustausch und informiert über einschlägige Produkte und Dienstleistungen. …
Bild: IT-Sicherheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Ja zum Gesetzeszweck - Kritik an der UmsetzungBild: IT-Sicherheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Ja zum Gesetzeszweck - Kritik an der Umsetzung
IT-Sicherheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet: Ja zum Gesetzeszweck - Kritik an der Umsetzung
… fordert Nachbesserungen Der Bundestag hat am 12.06.2015 mit der Mehrheit der Großen Koalition das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme" ("IT-Sicherheitsgesetz") beschlossen. Der TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. begrüßt die Initiative für ein solches Bundesgesetz ausdrücklich. Gleichzeitig hält es TeleTrusT für …
Bild: KeyIdentity hat mit TeleTrusT die neue Handreichung zum "Stand der Technik" in der IT-Sicherheit erstelltBild: KeyIdentity hat mit TeleTrusT die neue Handreichung zum "Stand der Technik" in der IT-Sicherheit erstellt
KeyIdentity hat mit TeleTrusT die neue Handreichung zum "Stand der Technik" in der IT-Sicherheit erstellt
Erweiterte Handreichung berücksichtigt neue Anforderungen durch IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weiterstadt, 18. Juni 2018 – KeyIdentity, ein globaler Anbieter von hoch skalierbaren, einfach einsetzbaren Identity- und Access-Management-Lösungen (IAM) auf Open-Source-Basis, hat an der neuesten TeleTrust-Handreichung …
Sie lesen gerade: TeleTrusT: IT-Sicherheitsgesetz nur erster Schritt - Umsetzung Aufgabe von Gesetzgeber, Verwaltung, Wirtschaft