(openPR) Eigentlich sollte man erwarten, daß Wohnungseigentümer großen Wert auf die optimale Erhaltung ihres Eigentums legen. Dem ist allerdings keineswegs immer so. Viele sind allzu gleichgültig. Was sie nicht direkt betrifft, interessiert sie nicht. Daß sie für alle Folgen von Verwaltungsmängeln aufkommen müssen, auch für die, von denen sie nicht unmittelbar selbst betroffen sind, scheint ihnen nicht bewußt zu sein.
In einem durch zahlreiche Abbildungen sehr anschaulichen eBook mit dem Titel „Wie Eigentumswohnungen nicht verwaltet werden sollten“, das im eVerlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital erschienen ist, wird am Beispiel einer Hamburger Wohnanlage gehobenen Standards aufzeigt, wie schlecht Verwaltung ausfallen kann, wenn die durch einen Verwaltungsbeirat vertretene Eigentümergemeinschaft den Verwalter nicht richtig führt.
Je größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto leichter hat es der Verwalter erfahrungsgemäß, schlechte Arbeit abzuliefern. Die meisten Eigentümer nehmen die Schlechtleistungen gleichgültig hin, solange sie nicht unmittelbar selbst betroffen sind. Die, die sich nicht mit der Schlechtleistung des Verwalters abfinden wollen, sehen nicht ein, warum sie für die Gleichgültigen und Bequemen wertvolle Zeit und Geld aufwenden sollen, um ordentliche Verwalterleistungen gegebenenfalls auf dem Rechtsweg einzufordern.
Verwaltungsbeiräte, sofern sie überhaupt bestehen, sind offensichtlich nur selten in der Lage, den Verwalter so zu führen, wie es im Interesse der Eigentümergemeinschaft notwendig wäre. Je größer die Wohnanlage ist, desto mehr Freiraum hat der Verwalter für Schlechtleistung. Grundsätzlich ist der Verwaltungsbeirat auch nicht verpflichtet, die Tätigkeit des Verwalters zu überwachen, es sei denn, daß er dazu von der Eigentümergemeinschaft ausdrücklich beauftragt ist. Allerdings sollte jeder Miteigentümer, der sich in den Verwaltungsbeirat wählen läßt, verpflichtet fühlen, die Arbeit des Verwalters zu beaufsichtigen und erforderlichenfalls zu rügen.
Im Verwaltervertrag sollte ein Pflichtenheft enthalten sein, das klare Vorgaben für die Verwaltertätigkeit enthält. Unter anderem müssen darin unbedingt die Beaufsichtigung und Abnahme der Arbeiten von Handwerkern und Dienstleistern durch den Verwalter geregelt sowie regelmäßige gemeinsame Begehungen der Wohnanlage von Verwaltungsbeirat und Verwalter festgelegt werden. Den Wohnungseigentümern sollte der Verwaltungsbeirat Mängel der Verwaltertätigkeit unverzüglich bekannt machen und im Falle anhaltender Schlechtleistung eine Wechsel zu einem anderen Verwalter vorschlagen.
Verwaltern von Wohnungseigentumsanlagen würde ein gut eingeführtes und konsequent betriebenes Qualitätsmanagement helfen, die Schwachstellen ihres Betriebes zu erkennen und Mängel abzustellen. Damit könnten sie einen klaren Wettbewerbsvorteil erreichen, wenn ihre Kunden – aus schlechten und teuren Erfahrungen klug geworden – anspruchsvoller werden.
Das eBook „Wie Eigentumswohnungen nicht verwaltet werden sollten“, eBook [PDF] (IS`BN 978-3-943788-28-0) oder [ePUB] (ISBN 978-3-943788-33-4), ist für je 9,95 Euro im eVerlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital (www.read.ruedenauer.de) erschienen und dort sowie in jeder guten (Internet-)Buchhandlung für erhältlich.
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