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Qualitätsmanagement sollte auch Wohnungseigentümer interessieren

30.01.201417:13 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Qualitätsmanagement sollte auch Wohnungseigentümer interessieren
Wie Eigentumswohnungen nicht verwaltet werden sollten, ISBN 978-3-943788-28-0,  9,95 Euro
Wie Eigentumswohnungen nicht verwaltet werden sollten, ISBN 978-3-943788-28-0, 9,95 Euro

(openPR) Vermögen muß gut verwaltet werden, wenn es seinen Wert behalten soll. Das ist eigentlich eine Binsenwahrheit. Dennoch scheint vielen Wohnungseigentümern gar nicht bewußt zu sein, wie wichtig eine gute Verwaltung ist – und wie häufig man sie nicht bekommt.



Leider sind viele Wohnungseigentümer zu gleichgültig. Was sie nicht direkt betrifft, interessiert sie nicht. Dabei sind sie anteilig an der gesamten Wohnanlage beteiligt und müssen deshalb auch für die Folgen von Verwaltungsmängeln aufkommen, von denen sie unmittelbar nicht betroffen sind. Ein schlechter Zustand der Wohnanlage schmälert auch den Wert ihres Miteingentums.

Im eVerlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital ist vor kurzem ein eBook erschienen, das am Beispiel einer Hamburger Wohnanlage gehobenen Standards aufzeigt, wie schlecht Verwaltung ausfallen kann, wenn die durch einen Verwaltungsbeirat vertretene Eigentümergemeinschaft den Verwalter nicht richtig führt. Die mit zahlreichen Abbildungen sehr anschauliche Fallstudie mit dem Titel „Wie Eigentumswohnungen nicht verwaltet werden sollten“ (ISBN 978-3-943788-28-0) ist für 9,95 Euro beim Verlag sowie in allen guten (Internet-)Buchhandlungen erhältlich.

Je größer eine Eigentümergemeinschaft ist, desto leichter hat es der Verwalter erfahrungsgemäß, schlechte Arbeit abzuliefern. Das kommt auch dem mittelständischen Norderstädter Verwalter des Beispielfalles zugute. Die meisten Eigentümer nehmen die Schlechtleistungen schafsgeduldig hin, solange sie nicht unmittelbar betroffen sind, und die, die sich nicht mit der Schlechtleistung des Verwalters abfinden wollen, sehen nicht ein, warum sie für die Gleichgültigen und Bequemen wertvolle Zeit und Geld aufwenden sollen, um ordentliche Verwalterleistungen ggf. auf dem Rechtsweg einzufordern.

Es ist nicht übertrieben: Man muß einfach Glück haben, einen Verwalter zu finden, der sich aus Begeisterung für seine Aufgabe engagiert und für eine hohe Qualität seiner Leistungen einsteht. Oder man muß so lange Verwalter suchen und ggf. austauschen, bis der Richtige gefunden ist. Doch dafür sind Verwaltungsbeiräte in der Regel zu schwach.

Verwaltungsbeiräte, sofern sie überhaupt bestehen, sind nur in den allerseltensten Fällen in der Lage, den Verwalter so zu führen, wie es im Interesse der Eigentümergemeinschaft notwendig wäre. Das trifft um so mehr zu, je größer die Wohnanlage ist. Der Verwaltungsbeirat ist rechtlich auch nicht verpflichtet, die Tätigkeit des Verwalters zu überwachen, es sei denn, daß er dazu von der Eigentümergemeinschaft beauftragt ist. Mängel der Tätigkeit des Verwalters hat der Verwaltungsbeirat aller-dings den Wohnungseigentümern als seinen Auftraggebern bekannt zu geben. Wenn dies aus mangelndem Interesse des Verwaltungsbeirats aber nicht geschieht und auch der Verwalter die Wohnanlage nicht regelmäßig auf Mängel überprüft, summieren sich die Mängel eben auf.

Ein gut eingeführtes und konsequent betriebenes Qualitätsmanagement könnte dem Verwalter helfen, die Schwachstellen seines Betriebes zu erkennen und Mängel abzustellen. Wenn aber die Kunden das nicht einfordern, wird er sich den Aufwand sparen.

„Allzuoft ist nicht der Kunde König, sondern nur der Kunde, der gegenüber dem Lieferanten oder Dienstleister die Macht hat, König zu spielen“, gibt uns Prof. Querulix zu bedenken. Wir fügen hinzu: Und der, wenn er schon die Macht hat, sie nicht aus Bequemlichkeit ungenutzt läßt, wenn er von seinem Dienstleister schlecht bedient wird.

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