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Infinus: Anklage im Infinus-Skandal erhoben

Bild: Infinus: Anklage im Infinus-Skandal erhoben
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Ende 2013 flogen die mutmaßlich betrügerischen Geschäfte der Infinus-Gruppe auf. Seitdem sitzen auch mehrere ehemalige Manager in Untersuchungshaft. Nun ist die 757 Seiten umfassende Anklageschrift fertig. Der Strafprozess gegen die sechs Angeklagten könnte in wenigen Wochen eröffnet werden.



Die sechs Angeklagten müssen sich dann wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug verantworten. Dabei umfasst die Anklage noch nicht einmal alle Schadensfälle. Denn berücksichtigt wurden nur die Fälle zwischen Januar 2011 und November 2013. Dabei sollen rund 22.000 Anleger um ca. 312 Millionen Euro geprellt worden sein. Tatsächlich wird ein wesentlich höherer Schaden angenommen. Seit 2001 sollen 54.000 Anleger mehr als 2,1 Milliarden Euro in Kapitalanlageprodukte der Infinus-Gruppe und deren Mutter Future Business KG aA gesteckt haben. Da aber fünf der sechs Angeklagten seit November 2013 in Untersuchungshaft sitzen, gelte das Beschleunigungsgebot. Neben den Angeklagten ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden auch noch gegen weitere Personen, berichtet u.a. der MDR.

„Für den Ausgang des Verfahrens dürfte das aber keine große Rolle spielen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Auch wenn der Strafprozess für die Anleger natürlich wichtig ist, seien für deren Schadensersatzansprüche zivilrechtliche Klagen interessanter. Und da richten sich die Blicke nach Leipzig. Das Landgericht Leipzig verhandelt derzeit die Schadensersatzanklage eines Infinus-Anlegers. Der Prozess wird allgemein als Musterverfahren gesehen. Das Gericht ließ bereits durchblicken, dass es zwar keine Prospektfehler im Hinblick auf eine unzureichende Risikoaufklärung erkenne, es aber durchaus Hinweise auf eine vorsätzliche sittenwidrige Täuschung der Anleger gebe. Möglicherweise wird ein Sachverständigen-Gutachten für mehr Klarheit in diesem Punkt sorgen. „Auch darauf lassen sich die Schadensersatzansprüche der Anleger stützen“, so Cäsar-Preller.

Für die Anleger sei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach wie vor der erfolgversprechendste Weg, um nicht auf dem gesamten Schaden sitzen zu bleiben. „In den verschiedenen Insolvenzverfahren wird für die Anleger vermutlich nicht allzu viel zu holen sein“, befürchtet Cäsar-Preller. Daher bliebe in erster Linie die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz. Der Prozess in Leipzig soll am 18. September fortgesetzt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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