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Berliner Amtsgericht: Unwirksamer Mietspiegel in der Hauptstadt

17.06.201513:47 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Berliner Amtsgericht: Unwirksamer Mietspiegel in der Hauptstadt

(openPR) Mietspiegel sind die Grundlage für die Mietpreisbremse, die unter anderem in Berlin am 1. Juni in Kraft treten soll. Doch als Maßstab für künftige Mietobergrenzen taugt der Berliner Mietspiegel nicht – so das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg. Das Amtsgericht hat ihn für unwirksam erklärt. Der Grund: Die Werte für das Jahr 2013 wurden nach Ansicht der Richter nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind schon jetzt weitreichende Folgen absehbar. Zum einen kann der Mietspiegel nicht guten Gewissens als Orientierungswert für Mieterhöhungen herangezogen werden. Zum anderen könnte die Entscheidung der Kammer auch Folgen für die in wenigen Wochen in Berlin in Kraft tretende Mietpreisbremse haben. Denn ein „qualifizierter“ Mietspiegel ist die Basis der Mietpreisbremse. Nur wenn er vorliegt, können zulässige Wiedervermietungsmieten von maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete definiert werden.



Mietspiegel ohne wissenschaftlichen Standard erstellt

Das Amtsgericht gab mit dem Urteil einer Vermieterin Recht, die die örtliche Mietobergrenze als zu niedrig empfand. Sie wollte den Mietpreis einer Wohnung soweit erhöhen, dass sie über dem ortsüblichen Mietspiegel gelegen hätte. Nachdem der Mieter sich mit Verweis auf den Mietspiegel weigern wollte, der Mieterhöhung zuzustimmen, ging der Fall vor Gericht.

In der Begründung des Urteils heißt es, dass der Berliner Mietspiegel nicht als verlässliche Orientierungsgröße für die Miethöhe herangezogen werden kann, da er nicht mit adäquaten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden ist. So genügt beispielsweise die Einteilung der Wohnlagen in die Kategorien „gut“, „mittel“ und „einfach“ nicht wissenschaftlichen Standards. Zudem sah es das Gericht nicht als gerechtfertigt an, dass vergleichbar hohe Mietpreise im Wohnumfeld nicht in die Berechnung des Mietspiegels miteinbezogen wurden. Der Mietspiegel entsprach somit nicht der Mietenwirklichkeit. Für die Beurteilung der Qualität des Mietspiegels lag dem Gericht ein Sachverständigengutachten vor.

Bundesweite Prozesslawine droht

Nach Beurteilung des Immobilienverbands IVD wird das Urteil des Amtsgerichts eine Signalwirkung für weitere Städte in Deutschland haben. Es sei zu erwarten, dass auch in anderen Städten der Mietspiegel den Mietmarkt nicht korrekt abbildet. Aus diesem Grund sei nach Einführung der Mietpreisbremse mit einer regelrechten Prozessflut zu rechnen – mit nicht absehbaren Kosten.

Für Berlin geht der Senat davon aus, dass das Urteil voraussichtlich keinen Einfluss auf den Mietspiegel 2015 haben wird, der am 18. Mai bekannt gegeben wird. Vielmehr solle es sich dabei um einen qualifizierten Mietspiegel handeln.

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