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Krankenkassenwechsel weiterhin möglich – 2 Monate Kündigungsfrist

(openPR) 17.06.2015. Viele Versicherte haben im Januar auf Grund der Beitragssatzänderung die Chance genutzt, sich eine neue Krankenkasse zu suchen. Wer diesen Termin verpasst hat, aber schon 18 Monate Mitglied einer Krankenkasse ist, darf sie jederzeit mit zwei Monaten Kündigungsfrist wechseln, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Seit Jahresanfang gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen wieder einen Beitragswettbewerb durch einen individuellen Zusatzbeitrag. Die Beitragsspanne liegt derzeit zwischen 14,6 und 15,9 Prozent. „Mit einem Krankenkassenwechsel mit kurzer Kündigungsfrist können je nach Einkommen und Krankenkasse bis zu rund 640 Euro im Jahr gespart werden. Jedoch sollte beim Krankenkassenwechsel nicht nur der Beitrag, sondern auch die Leistungen verglichen werden“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle.

Weitere Informationen zum Thema „Krankenkasse mit Tipps zum Krankenkassenwechsel“ und einen Online-Vergleichsrechner steht unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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