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Kündigung der Krankenkasse muss bis spätestens 28.2.2006 erfolgen

14.02.200608:13 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Kündigung der Krankenkasse muss bis spätestens 28.2.2006 erfolgen
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(openPR) Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die zum Jahreswechsel ihren Beitragssatz erhöht hat, haben noch bis zum 28.2.2006 Zeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrach zu machen und die Krankenkasse zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Der Krankenkassenwechsel kann so zum 1.5.2006 erfolgen.

Zum 1.1.2006 haben 38 Krankenkassen ihren Beitragssatz geändert, 37 Erhöhungen steht nur eine Beitragssenkung gegenüber. Anfang Februar gab es zwei weitere Beitragserhöhungen. Die höchsten Beiträge bundesweit zahlen die Mitglieder der AOK Berlin und der AOK im Saarland (Beitragssatz 14,6%). Die IKK Sachsen steht mit einem Beitragssatz von 11,8% am anderen Ende der Skala.

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