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Wann gilt der Kündigungsschutz?

10.06.201516:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Rechtsanwälte Klein & Partner GbR
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(openPR) Besonders im Bereich einer Kündigung, entstehen viele offene Fragen, die durch eine intensive Beratung mit einem Fachanwalt, geregelt werden können. Egal, ob ein Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens oder krankheitsbedingt das Unternehmen verlassen muss, eine erfahrene Kanzlei kann dem Arbeitnehmer im Kündigungsfall sichere Beratung bieten.

Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht sollte dabei in seinem Feld spezialisiert sein und eine sehr gute Ausbildung genossen haben. Zusätzliche Weiterbildungen sichern dieses Wissen langfristig, sodass dem Fachanwalt für Arbeitsrecht alle Arten von Fällen geläufig sind.

Eine Kündigung als Krisensituation muss dabei nicht immer einen Leidensweg darstellen. Oft besteht die Möglichkeit auf ein Zurückkommen, sofern es gewollt ist. Eventuell auch die Berechtigung auf eine Abfindung, sprich einer Entschädigung, die dem Arbeitnehmer geleistet werden kann. Doch um diesen Kündigungsschutz garantieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen gelten:
Zum einen sollte die Mitarbeiterzahl zehn Beschäftigte bieten können, zum anderen ist mindestens ein sechs-monatiger Arbeitsvertrag notwendig. Wenn diese Aspekte erfüllt werden, darf der Mandant auf Chancen und die Unterstützung eines Anwalts hoffen.

Um eine professionelle Beratung zu erhalten sollten alle Fragen des Arbeitsrechts mit einem vertrauenswürdigen Anwalt besprochen werden. Viele Kanzleien helfen dabei nicht nur Privatpersonen sondern auch großen Unternehmen.

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