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Consortis, BWK und G&S – Schrottimmobilien als Geldanlage?

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KSR Rechtsanwaltskanzlei
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(openPR) Seit einiger Zeit boomt der Immobilienmarkt in Deutschland. Die Preise steigen nicht nur in zentralen Lagen. Angesichts der anderweitig schwer erzielbaren Renditen besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betongold zum Zwecke der Geldanlage, noch dazu in einer Niedrigzinsphase, wie sie seit einiger Zeit vorherrscht.



Da verwundert es nicht, dass sich in die Masse seriöser Anbieter auch ein paar dubiose Anbieter schmuggeln.

Zuletzt konnte über die Angebote der Firma Consortis Verwaltungs GmbH berichtet werden. Diese hat zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt. Damit stehen deren Kunden vor einem Scherbenhaufen. Diese wurden mit dem Versprechen gelockt, dass sie eine Immobilie erwerben könnten, ohne auch nur einen Cent an eigenen Mitteln aufbringen zu müssen. Der Kauf sollte zu 100 % über ein Bankdarlehen finanziert werden. Zudem sollte noch ein weiteres Darlehen aufgenommen werden, welches der Renovierung der erworbenen Wohnung sowie unter Umständen auch der Bedienung der Erwerbsnebenkosten dienen sollte.

Auch in der Folge sollten die Kunden keinerlei Kosten tragen. So sollte die Miete der Firma Consortis zufließen. Dafür sollten die Kunden planmäßig monatlich eine Garantiezahlung von der Firma Consortis erhalten, welche sowohl die Miete als auch die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen für beide Darlehen abdecken sollte. In diesem Zusammenhang wurde auch mit steuerlichen Vorteilen geworben. Hierzu wurde die kostenlose Erstellung von Steuererklärungen angeboten.

Nach 10 Jahren sollte sodann die Firma Consortis die Immobilie auf der Grund-lage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma Consortis unn dem Kunden zu einem Festpreis den Kunden wieder abnehmen bzw. den Weiterverkauf vermitteln. Per Saldo sollte auf diese Art und Weise steuerfrei nach 10 Jahren ein Gewinn von mehreren 10.000 Euro erzielt werden.

Dass eine solche nur schriftliche Weiterverkaufsvereinbarung formunwirksam und damit nichtig ist wurde den Kunden nicht mitgeteilt, so dass diese auf die Rechtswirksamkeit dieses Versprechen vertrauten. Nun müssen sie feststellen, dass diese Vereinbarung nicht das Papier wert ist, auf welchem sie gedruckt ist.

Auch steht zu befürchten, dass die als Kapitalanlage erworbenen Immobilien aufgrund der Einpreisung von Provisionen überteuert verkauft worden sind und daher bei einem Weiterverkauf der ursprüngliche Kaufpreis nicht erzielt werden kann.

Durch die Insolvenz der Firma Consortis ist das Kartenhaus zusammengebrochen. Kunden sehen sich erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt. In vielen Fällen können Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler / Anlageberater und die Verkäufer der Immobilien in Betracht kommen. Auf diese Weise können betroffene Anleger darauf hoffen, sich von den Immobilien ohne Schaden zu trennen.

Nun müsste man denken, dass es sich hierbei um einen Einzelfall handelt. Dem ist jedoch nicht so. Offensichtlich erweist sich ein solches bzw. ähnliches Anlagekonzept größerer Beliebtheit, insbesondere in Berlin.

Auch die Firmen Projektfinanzen G & S GmbH, Berlin, und Berliner Wert Kon-zept GmbH, Berlin, warten mit identischen oder doch zumindest ähnlichen Konzepten auf. Im Hinblick auf die Firma Projektfinanzen G & S GmbH ist dies erklärbar, da deren Geschäftsführer praktischerweise auch Geschäftsführer der Firma Consortis Verwaltungs GmbH ist.

Auch bei diesen Unternehmen sind die ersten Ausfallerscheinungen festzustellen. So berichten Kunden der Firma Berliner Wert Konzept GmbH, welche recht-lichen Rat bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, suchten, davon, dass versprochene Zahlungen ausbleiben und sie nunmehr erhebliche monatliche Kosten entgegen der mündlichen und schriftlichen Zusicherungen zu tragen haben.

Angesichts des Ausbleibens der angekündigten Zahlungen steht zu befürch-ten, dass weitere Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen wie dem der Firma Consortis GmbH in die Insolvenz folgen und geschädigte Anleger hinter-lassen werden.

Betroffene Kunden dieser Unternehmen sollten rechtlichen Rat bei einem im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen, um zu eruieren, ob Möglichkeiten der Schadenskompensation oder Schadensvermeidung in ihrem jeweiligen Einzelfall vorhanden sind.

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