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Schrottimmobilien – Ausstiegsmöglichkeiten

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Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die anhaltende Niedrigzinsphase hat ihre Schattenseiten. Denn wer sein Geld anlegen möchte, sucht nach einer gewinnbringenden Möglichkeit. Das ruft wiederum die Vermittler von Schrottimmobilien auf den Plan.

„Immobilien genießen den Ruf als ,Betongold‘ eine sichere Geldanlage zu sein. Das ist zwar ohnehin nur die halbe Wahrheit – aber genau die machen sich die Vermittler von Schrottimmobilien zu Nutze und bringen Immobilien zu einem viel zu hohen Preis an den Mann“, warnt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Diese Masche funktioniere natürlich in Niedrigzinszeiten wie aktuell besonders gut. Denn einerseits werde nach einer Kapitalanlage mit guten Renditeaussichten gesucht und andererseits laden die niedrigen Zinsen förmlich dazu ein, einen Immobilienkredit aufzunehmen und günstig eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu finanzieren. Cäsar-Preller rät jedoch zur Vorsicht bei unseriösen Angeboten: „Die Masche funktioniert fast immer gleich: Erst kommt das tolle Angebot, dann gibt es angeblich keine Besichtigungsmöglichkeit und die Entscheidung muss auch ganz schnell fallen, da es angeblich viele Kaufinteressenten gibt. Dann kann ich nur raten: Finger weg!“

Fachanwalt Cäsar-Preller spricht aus Erfahrung und vertritt bereits zahlreiche Mandanten, die auf Schrottimmobilien hereingefallen sind und viel Geld verloren haben. Die gute Nachricht: „Es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben“, so Cäsar-Preller. Denn wenn eine Immobilie zu Anlagezwecken erworben wurde, muss der Käufer zuvor über alle Risiken umfassend aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa dringender Sanierungsbedarf, schwankende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände. Außerdem dürfen auch keine falschen Angaben zum tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie gemacht werden.

„Wurde zur Finanzierung ein Kredit aufgenommen und liegt zwischen dem Kreditvertrag und dem zu finanzierenden Geschäft ein verbundenes Geschäft im juristischen Sinne vor, kann auch der Widerruf des Darlehensvertrags eine interessante Ausstiegsmöglichkeit sein. Dann hat die Bank keinen Anspruch auf die Rückzahlung des Kredits, sondern erhält die Immobilien“, erklärt Cäsar-Preller. Ein Widerruf von Immobilienkrediten ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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