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Alpha Patentfonds 3 – Möglichkeiten der Anleger

Bild: Alpha Patentfonds 3 – Möglichkeiten der Anleger
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Alpha Patentfonds 3 hatte wie auch seine Vorgänger mit einer ungewöhnlich kurzen Laufzeit geworben. Daraus wurde nichts. Die Laufzeit musste verlängert werden. Die prognostizierten Erwartungen können sich für die Anleger nicht erfüllen.


„Das Problem ist, dass sich das den Alpha Patenfonds ursprünglich zu Grunde liegende Geschäftsprinzip inzwischen am Markt nicht mehr durchsetzen lässt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn die Fonds investieren in die Verwertung von Patentrechten. Durch den Verkauf dieser Rechte sollten die kurzen Laufzeiten bei verhältnismäßig hohen Renditen möglich sein. Allerdings werden Patente inzwischen üblicherweise nicht mehr verkauft, sondern es werden Lizenzen vergeben. Dadurch lassen sich in der kurzen Zeit nicht die Gewinne erzielen. Sollten die Laufzeiten für die Alpha Patentfonds ursprünglich maximal fünf Jahre betragen, mussten sie inzwischen verlängert werden. Zum Nachteil für die Anleger, die nicht mit einem schnellen Kapitalzuwachs rechnen können. Zuletzt wurden die Anteile des Alpha Patentfonds 3 beim Handelsportal zweitmarkt.de noch zu einem Kurs von 22 Prozent gehandelt (Stand 27.03.2015).

Anleger konnten sich seit 2008 an dem Alpha Patentfonds 3 beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte über Genussrechte in das Patentportfolio 3 S. àr.l. Aufgelegt wurden die Alpha Patentfonds von der Alpha Patentfonds Management GmbH. Hinter dieser verbirgt sich die EURAM Bank aus Wien.

„Die längeren Laufzeiten bergen natürlich noch ein weiteres Risiko. Je länger die Laufzeit umso schwieriger ist es, die Entwicklung einzuschätzen. Im schlimmsten Fall kann Anlegern auch der Totalverlust des eingesetzten Geldes drohen“, so Cäsar-Preller. Anleger, die von dieser Entwicklung enttäuscht sind, können aber auch nach Wegen suchen, sich von ihrer Kapitalanlage wieder zu trennen. „Falschberatung und Prospektfehler heißen hier die Schlagwörter“, erklärt Cäsar-Preller.

Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Gerade ein so komplexes Finanzprodukt wie die Alpha Patentfonds ist für den Laien überhaupt nicht überschaubar. Umso dringender wäre die Aufklärung nötig gewesen.“ Darüber hinaus müssen auch die Prospektangaben den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Sind die Informationen unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erläutert Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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