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UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen

23.04.201518:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen
SoVD NRW
SoVD NRW

(openPR) Deutschland kommt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nur schleppend voran. Zu diesem enttäuschenden Ergebnis kommt der für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständige Ausschuss der Vereinten Nationen in seinem aktuellen Zwischenbericht. Darin zeigt sich der Ausschuss besorgt angesichts des sehr unterschiedlichen Fortschritts bei der Umsetzung auf Länderebene. Hier darf sich das Land NRW aus Sicht des SoVD ohne Wenn und Aber angesprochen fühlen. Bei der Initiative der Landesregierung („NRW inklusiv“) kann von Entschlossenheit und einer verbindlichen Zielsetzung keine Rede sein. Das Zögern der Landesregierung in Sachen Inklusion zeigt sich zum Beispiel beim Thema Bildung. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die gemeinsame Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung endlich zu verwirklichen und dafür auch das nötige Geld in die Hand zu nehmen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein Kindesrecht auf inklusive Bildung vor. Das setzt aber voraus, dass die Schulen auch materiell und personell entsprechend der Anforderungen ausgestattet sind. Da dies in NRW bisher aber nicht ausreichend der Fall ist, werden Kinder mit Behinderungen hierzulande weiter „aussortiert“. Das ist nicht akzeptabel, denn: Gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung ist das wirksamste Mittel zum Abbau von „Barrieren in den Köpfen“. Als Unterzeichner der UN-BRK hat sich Deutschland dazu bekannt, dass Menschen mit Behinderungen ein diskriminierungsfreies Recht auf Bildung haben. Nur in einem inklusiven Schulsystem haben Kinder mit Behinderungen auch die gleichen Bildungschancen und Aussichten auf einen guten Schulabschluss.
Die NRW-Landesregierung muss die Schulen so weiterentwickeln und ausstatten, dass ein gemeinsames Lernen mit individueller Förderung Wirklichkeit wird. Das gilt auch für die Lehrerausbildung. Wir fordern einen verbindlichen „Aktionsplan inklusive Schule“ ohne Kostenvorbehalt. „Darin muss die Landesregierung darlegen, wie und bis wann der Umbau von einem selektiven zu einem hochwertigen inklusiven Bildungssystem vollzogen werden soll. Bei der Erarbeitung der dafür nötigen Konzepte und Rechtsvorschriften müssen Sozialverbände wie der SoVD mit einbezogen werden“, so der Landesvorsitzende des SoVD NRW, Klaus-Dieter Skubich.

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Der SoVD stellt sich vor

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