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Förderung der Zwingerhaltung von Blindenführhunden beenden

18.04.201210:16 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die Krankenkassen sollen laut Orthopädieverordnung des Bundes die Zwingererrichtung für Blindenführhunde mit bis zu 435 Euro fördern.

Der aus Tettenweis (Landkreis Passau/Bayern) operierende Verein zur Förderung der Mobilität durch Blindenführ- und Servicehunde, Dogxaid e.V., meint nun, dass diese Förderung gestrichen werden muss.

Alexander Spörr, Vorsitzender des Vereines erklärt: „Spätestens mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist klargestellt, dass niemand aufgrund seiner Behinderung und auch nicht aufgrund seines „tierischen" Hilfsmittels diskriminiert werden darf“ (Artikel 9, UN-Behindertenrechtskonvention).

Das „Parken" eines Blindenführhundes in einem Zwinger ist daher nicht mehr notwendig. Überdies kann er dort seinen Zweck nicht erfüllen.

Dogxaid e.V. argumentiert weiter, dass ein Blindenführhund gelernt habe stundenweise alleine in der Wohnung zu sein. Auch sei ein „Parken“ im Zwinger in keinster Weise dazu geeignet, das Verhältnis zwischen Blindenführhundehalter und Blindenführhund zu verbessern. Die Unterbringung in einem Zwinger berge die Gefahr, dass das Verhältnis zu seinem Hundeführer mangels Sozialkontakt nachhaltig gestört wird und sich dies in der Diensttauglichkeit des Hundes bemerkbar mache.

Letztlich verweist Spörr auf nachhaltige Verwendung der finanziellen Mittel: „Streichen der Förderung ist für den Gesetzesgeber kostenneutral. Für die Gesundheitskassen ergibt sich ein Einsparpotenzial. Wir sind der Auffassung, dass dieses eingesparte Geld eine Investition in eine verbesserte Führhundeausbildung sein kann.“

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