openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Achtung Erbschaft - auch Schulden kann man erben

27.03.201518:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wer erbt, darf sich nicht allein auf den schönen Eindruck des Wortes "Erbe" verlassen. Der Antritt einer Erbschaft kann Verantwortung mit sich bringen. Der Erbe tritt nämlich mit seiner Person in die Position des Erblassers ein. Daher bestimmt das Erbrecht, dass der Erbe nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen erbt. Es geht nicht an, sich nur die "Rosinen herauszupicken" und die Schulden außen vor zu lassen. Sind die Schulden höher als das Vermögen, sollte das Erbe ausgeschlagen werden. Also: Entweder alles, oder gar nichts.



Bierdeckel"-Testamente provozieren Streit

Wer was erbt, bestimmen die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament. Hier lauern eine Reihe von Fallstricken. So liegt es bereits in der Verantwortung des Erblassers, sein Testament ordnungsgemäß zu errichten. Ordnet er an, dass derjenige erben solle, "der sich bis zu meinem Tod um mich kümmert", ist das Testament nicht hinreichend bestimmt und unwirksam (OLG München 31 Wx 55/13). Erklärt er seinem Wunscherben,, dass er ihn testamentarisch bedacht habe, genügt diese mündliche Behauptung nicht als Beweis dafür, dass er tatsächlich ein Testament errichtet hat (OLG Düsseldorf 3 Wx 134/13). Gleichfalls genügt es nicht, auf einem Fotoumschlag zwei Aufkleber aufzubringen und darauf zu vermerken, "V. ist mein Haupterbin" (Hans.OLG 2 W 80/13). Wer solche Risiken vermeiden möchte, sollte sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dies ist alle Mal günstiger, als den armen Erben später in Verlegenheit zu bringen.

Mit der Testamentsvollstreckung für Sicherheit sorgen

Ein Testament errichten, ist das Eine. Diesem Testament zur Wirksamkeit zu verhelfen, ist das Andere. Insbesondere dann, wenn mehrere Erben zum Zuge kommen, empfiehlt es sich, im Testament die Testamentsvollstreckung anzuordnen. Dann kann ein beauftragter Anwalt dafür sorgen, dass der letzte Wille des Erblassers so umgesetzt wird, wie es sich vorgestellt hat.

Vorsorge erleichtert das Älterwerden

Neben der Testamenterrichtung sollte der Erblasser aber auch an sich selbst denken. Zur Vorsorge gehört es, eine Patientenverfügung zu errichten und eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu bestimmen. Auch hier helfen Rechtsanwälte, Fehler zu vermeiden. Der Anwalt kann den Unterschied erläutern, warum es besser ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und es nicht auf die eventuell notwendig werdende gerichtliche Bestellung eines Betreuers ankommen zu lassen.

Erblasser haben Verantwortung über den Tod hinaus

Die Vorteile durch anwaltliche Beratung zum Thema Erbrecht zeigen sich immer dann, wenn Erben über das Erbrecht streiten und möglicherweise den Familienfrieden ruinieren. Schon mancher Erblasser war sich dieser Verantwortung nicht bewusst und hat mit seiner testamentarischen Gestaltung Fakten geschaffen, die sich im Nachhinein nur noch mit Mühe haben umsetzen oder korrigieren lassen. Rechtsanwalt Frank Felix Höfer aus Stuttgart, Fachanwalt für Erbrecht kennt diese Gegebenheiten aus vielfacher praktischer Erfahrung und weiß, worauf es ankommt. Kompetente Beratung zahlt sich immer aus!

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.kanzlei-gaensheide.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 846559
 862

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Achtung Erbschaft - auch Schulden kann man erben“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!Bild: Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!
Wenn Schuldner erben, kann sich der Gläubiger freuen!? Weit gefehlt!
Bremer Inkasso: Von der Erbschaft eines Schuldners sehen Gläubiger häufig keinen Cent Von Wilhelm Busch stammt das Gedicht: „Wer eine Erbschaft übernommen, hat für die Schulden aufzukommen, denn nicht umsonst ist der Genuss…“ Genau so hat es der Gesetzgeber auch geregelt. Es gilt das Prinzip „ganz oder gar nicht“. Eine freie Wahl hat der Erbe nicht. …
Bild: Überschuldeter Nachlass - Erbe haftet mit seinem VermögenBild: Überschuldeter Nachlass - Erbe haftet mit seinem Vermögen
Überschuldeter Nachlass - Erbe haftet mit seinem Vermögen
Eine Erbschaft ist nicht automatisch mit Vermögen verbunden. Im Nachlass können sich auch Schulden befinden. Dann kann es sinnvoller sein, das Erbe auszuschlagen als es anzutreten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)sieht …
Bild: Erbschaft verkaufen in WienBild: Erbschaft verkaufen in Wien
Erbschaft verkaufen in Wien
Eine Erbschaft kann zum eigenen Ruin führen Man muss wissen, wie man mit einer Erbschaft umzugehen hat. Gut ist es, wenn man die genauen finanziellen Verhältnisses des/der Erblasser/in kennt, denn sonst kann man eine böse Überraschung erleben. Viele Menschen treten ein Erbe an ohne zu wissen, was auf sie zukommen kann. Denn als Erbe übernimmt man nicht …
Vor Antritt des Erbes - annehmen oder ausschlagen ?
Vor Antritt des Erbes - annehmen oder ausschlagen ?
… aber doch noch wertvolles Vermögen auf, ist das Erbe gleichwohl weg. Ein Ausweg aus dieser Konfliktlage ist das Erbe zunächst anzunehmen, bei Auftreten der Überschuldung gegenüber dem Nachlassgericht die Anfechtung der Annahmen der Erbschaft zu erklären. Für weitere Hinweise: https://erbrecht-anwalt-frankfurt.de/a-z/erbschaft-annehmen-oder-ausschlagen
Ausschlagung der Erbschaft aus taktischen Gründen Ihr Recht als Erbe
Ausschlagung der Erbschaft aus taktischen Gründen Ihr Recht als Erbe
Wenn der Nachlass überschuldet ist, erbt man nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden. Die Erben haben jedoch das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen. ------------------------------ Aber nicht nur dann macht eine Ausschlagung Sinn, sondern man kann eine Erbschaft auch aus taktischen, steuerlichen und anderen wirtschaftlichen Gründen ausschlagen …
Wann soll eine Erbschaft ausgeschlagen werden ?
Wann soll eine Erbschaft ausgeschlagen werden ?
Häufig ist dem Erben die anfallende Erbschaft im Einzelnen unbekannt. Bestehen viele Schulden oder reicht das vorhandene Vermögen aus, um die Nachlassverbindlichkeiten zum Ausgleich zu bringen ? Gegenüber wem soll die Erbschaft ausgeschlagen werden ? Ist eine Erbschaft einmal angenommen, bleibt als einzige Möglichkeit sich hiervon wieder zu lösen nur …
Bild: Erbausschlagung für minderjähriges KindBild: Erbausschlagung für minderjähriges Kind
Erbausschlagung für minderjähriges Kind
Beschluss des OLG Düsseldorf – Az. 3 WF 81/24Eltern dürfen eine Erbschaft für ihr minderjähriges Kind ausschlagen, wenn dies dem Kindeswohl dient. Das hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 entschieden (Az. 3 WF 81/24). Voraussetzung für die Erbausschlagung ist aber die Genehmigung des Familiengerichts. Die Entscheidung zur Erbausschlagung …
Bild: OLG München: Anfechtung der Erbschaft wegen Überschuldung des NachlassesBild: OLG München: Anfechtung der Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses
OLG München: Anfechtung der Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses
Zum Nachlass gehören nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers. Die Annahme der Erbschaft kann wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften angefochten werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)kann …
Bild: Vermächtnis und ErbschaftBild: Vermächtnis und Erbschaft
Vermächtnis und Erbschaft
Ein Vermächtnis ist nicht mit einer Erbschaft zu verwechseln. Der Vermächtnisnehmer erhält zwar einen bestimmten Teil aus dem Nachlass, wird dadurch aber nicht zum Erben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vermächtnis und Erbschaft werden fälschlicherweise oft …
Anfechtung gegen Ausschlagungserklärung bei einer Erbschaft
Anfechtung gegen Ausschlagungserklärung bei einer Erbschaft
… www.grprainer.com erklärt: Der Erbe hat sich zu informieren, um welche Größenordnung es sich bei dem Nachlass tatsächlich handelt, um sodann zu entscheiden, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollte. Ergibt die Auslegung der Ausschlagungserklärung, dass dem Erben die etwaige Höhe seines erbrechtlichen Erwerbs gleichgültig war, so kann er sie …
Sie lesen gerade: Achtung Erbschaft - auch Schulden kann man erben