(openPR) Häufig ist dem Erben die anfallende Erbschaft im Einzelnen unbekannt. Bestehen viele Schulden oder reicht das vorhandene Vermögen aus, um die Nachlassverbindlichkeiten zum Ausgleich zu bringen ?
Gegenüber wem soll die Erbschaft ausgeschlagen werden ?
Ist eine Erbschaft einmal angenommen, bleibt als einzige Möglichkeit sich hiervon wieder zu lösen nur die Anfechtung der Annahme der Erbschaft, entsprechend § 2044 BGB analog.
Nähere Hinweise, welche Strategie gewählt werden soll, gibt es hier https://erbrecht-anwalt-frankfurt.de/a-z/erbschaft-annehmen-oder-ausschlagen




