(openPR) Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle
RECHTSLAGE AB DEM 1.1.2014
Mit 1.1.2014 verlieren die bisherigen Berufungsbehörden in den landesgesetzlich geregelten Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs ihre Zuständigkeit. Gegen ab dem 1.1.2014 zugestellte Bescheide in den landesgesetzlich geregelten Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs ist
sodann nur mehr das Rechtsmittel der Beschwerde an die neuen Verwaltungsgerichte zu erheben, wobei unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung besteht. Wie bisher gilt auch bei einer Beschwerde kein Neuerungsverbot. Auch die Vorstellung in Gemeindeangelegenheiten entfällt und wird durch die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ersetzt, die dann ein ordentliches Rechtsmittel ist. Eine
derartige Beschwerde an die Landesverwaltungsgerichte hat wie die bisheri-
ge Berufung ex lege aufschiebende Wirkung und ist innerhalb von vier Wo-
chen ab Bescheidzustellung einzubringen.
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