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Agenda News: Gesundheitsreform – Eine endlose Geschichte

09.03.201518:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Agenda News: Gesundheitsreform – Eine endlose Geschichte
Bild: Agenda 2011-2012.de
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(openPR) Lehrte, 9.3.2015 Nach der Einkommensstatistik gilt jemand als reich, wenn er mehr als 150 Prozent des Median-Einkommens in Deutschland verdient. Dem entsprechend beginnt die Schwelle für „reich“ bei etwa 2400,- Euro Nettoeinkommen im Monat. Die Einschätzung der Betroffenen ist jedoch eine ganz andere: Nach einer repräsentativen Befragung werden erst diejenigen als „reich“ angesehen, die mehr als 9100 Euro im Monat verdienen. In der Sozialforschung zählen hingegen Personen zur „oberen Einkommensgruppe“ bei einem Monatseinkommen (netto) zwischen 3000 und 5000 Euro (Quelle: FAZ, 2.1.2013, S. 10).



Wenn man ab 2.400 Euro schon reich ist, warum kann sich der Staat dann nur ein defizitäres Gesundheitswesen leisten, das er mit rund 83 Milliarden Euro subventioniert. Rund 42,6 Millionen Beschäftigte bezogen 2013 Löhne und Gehälter (Arbeitnehmerentgelte) von 1.160 Milliarden Euro. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber lagen bei 255 Mrd. Euro (16,8 %). Die Höhe der gesetzlichen Zuschläge zur Rentenversicherung betragen 19,9 Prozent und zur Krankenversicherung 15,5 Prozent. Ab 2014 wird der Beitrag auf 14,5 5 gekürzt, obwohl die Subventionen 83 Mrd. Euro betragen.

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen finanzieren sich aus einem Gesundheitsfond in Höhe von 195 Mrd. Euro aus Pflichtbeiträgen der Versicherten und einem Staatszuschuss 2013 von 11,5 Mrd. Euro. Hinter der Gesundheitsreform von 2014 steht die Idee einer besseren Grundversorgung der Kassenmitglieder.

Der Kreis der versicherten Personen wird durch Gesetz bestimmt. Von 43 Millionen Beschäftigten sind 37,2 Millionen versicherungspflichtig. Versicherungspflichtig sind Arbeiter, Angestellte und die zur Berufsausbildung Beschäftigten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Als Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig, wer mit seinem Arbeitsentgelt die vom Gesetzgeber definierte Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Für das Jahr 2015 sind dies 4.575 Euro im Monat bzw. 54.900 Euro im Jahr.

5,8 Millionen Beamte, Arbeitnehmer deren Gehalt über der Bemessungsgrenze von 54.900 Euro liegt und Selbständige. Die Initiative Agenda 2011-2012 fordert für diesen Personenkreis Eingliederung in die gesetzliche Krankenversicherung bis zur Bemessungsgrenze. Den Status des Privatpatienten können sie durch einen entsprechend höheren Beitragssatz bei ihren privaten Krankenkassen beibehalten. Das sollte jedoch nicht dazu führen, dass sie beim Arzt erstrangig behandelt werden.


Im Krankheitsfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ihren Anteil, die private Krankenkasse den Rest der Leistungen. In Anbetracht ständiger Verteuerungen und hohen Subventionen im Gesundheitswesen sollte die Reduzierung des Beitrages auf 14,6 % gestoppt und wieder auf 15,5 % erhöht werden. Durch die Reduzierung um 0,9 % sparen Unternehmer jährlich 1,7 Mrd. Euro, während dem Versicherten dieser Vorteil durch höhere Kosten des Gesundheitswesens verloren geht. Nach der Abschaffung der Praxisgebühr stimmt Agenda 2011-2012 auch für die Abschaffung von Zuzahlungen auf Medikamente, die Geringverdiener stärker belasten als Vermögende.

Da der Patient keinen Überblick über Arzthonorare hat, ein Beispiel: Bei einer Führerschein Untersuchung erbringt der Arzt folgende Leistungen: Krankheitsgeschichte wird abgefragt (Nur für den Führerschein wichtige Krankheiten) - Gesamteindruck (Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen) - Größe und Gewicht - Sehschärfekontrolle (Sehtest, Augentest) ohne Sehbehelf - außer die Sehschärfe liegt unter dem Mindestmaß - dann mit Sehbehelf. Wenn bei der Untersuchung des Sehvermögens Zweifel auftreten, dann muss eine genauere Untersuchung durch einen Augenarzt erfolgen - Grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes - Hörtest in normaler - Sprachlautstärke - Blutdruckmessung und Pulszählung - Beweglichkeit der Extremitäten (Kniebeugen, Arme bewegen, Grifffunktion der Hände usw.) und Überprüfung auf Tremor (Muskelzittern).

Dafür erhält er ein Honorar von 29 bis 39 Euro und für einzelne Untersuchungen daraus 2,61 bis 4,20 Euro. Die Kosten dafür, sowie für alle anderen Untersuchungen sollten Patienten direkt vor Ort bezahlen und umgehend von den Kassen erstattet bekommen. Dadurch würden überhöhte Abrechnungen durch Ärzte vermieden. Immer wieder erschüttern Skandale die Öffentlichkeit weil Ärzte und Krankenhäuser Krankenkassen betrügen. Genaue Überprüfungen sind, wie es die Praxis zeigt, sehr schwierig und aufwendig. Im Gesundheitswesen fehlen rund 120.000 qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger. Fazit: Die Gesundheitsreform hat nicht das gebracht was der Name vermuten lässt.

Dieter Neumann

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