(openPR) Kreditverträge von Verbrauchern sind seit November 2002 mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen.
Leider sind die Widerrufsbelehrungen in großer Anzahl falsch. Die mit dem Widerruf verbundene Widerrufsfrist hat damit zu keinem Zeitpunkt zu laufen begonnen. Aus diesem Grund können die Kreditnehmer auch heute noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Nach Erhebungen der Verbraucherschutzzentrale sind bei weit über der Hälfte der geprüften Verträge die Widerrufsbelehrungen falsch.
Diese Kredite können daher auf diesem Weg zu wesentlich günstigeren Konditionen umgeschuldet werden, ohne dafür Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen zu müssen.
Betroffen davon sind Darlehensverträge für Immobilien, Autokredite, Kredite für Anschaffungen oder andere Zwecke.
Voraussetzung ist, dass der Darlehensnehmer ein Verbraucher ist. Als Verbraucher gelten auch Unternehmer, wenn sie sich im privaten Bereich bewegen, der betreffende Kredit also reine Privatvorgänge wie z.B. die Finanzierung des Familienheims oder aber auch Immobilieneigentum für private Vermietung und Verpachtung betreffen.
Mit dem Widerstand der Banken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute ist allerdings zu rechnen.
Eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung ist daher unabdingbar, ebenso die Bereitschaft, seine Rechte notfalls auch im Klageweg zu verfolgen.













