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Rechtsanwältin Hildebrand-Blume

Rechtsanwältin Hildebrand-Blume

Anwaltskanzlei Hildebrand-Blume Industriestrasse 8 68542 Heddesheim Tel. 06203-958290 www.hildebrand-blume.de

Über das Unternehmen

Rechtsanwältin Hildebrand-Blume berät seit über 20 Jahren im Rhein-Neckar-Raum und darüber hinaus im Bank- und Versicherungsrecht, im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschftsrecht.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwältin Hildebrand-Blume
Bild: Vorformulierte Musterschreiben und die AnwaltshaftungBild: Vorformulierte Musterschreiben und die Anwaltshaftung
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume

Vorformulierte Musterschreiben und die Anwaltshaftung

Der Bundesgerichtshof hat am 18.06.2015 entschieden, dass allgemein gehaltene Musterschreiben an Gütestellen zur Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger nicht geeignet sind. Der Entscheidung lagen vier Vorgänge zu Grunde, in denen eine Anwaltskanzlei, welche geschädigte Kapitalanleger vertritt, kurz vor Eintritt der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche ihren Mandanten Musteranträge zur Verfügung gestellt hatte. Das Gericht hat in seiner Entscheidung Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die solc…
19.06.2015
Bild: Immobilienmaklerverträge und die WiderrufsbelehrungBild: Immobilienmaklerverträge und die Widerrufsbelehrung
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume

Immobilienmaklerverträge und die Widerrufsbelehrung

Seit dem 13.6.2014 gilt auch für Immobilienmakler, dass deren Maklerverträge in folgenden Situationen mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen sind. 1. Ihr Vertragspartner muss ein Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die im konkreten Fall nicht überwiegend aus gewerblichen oder freiberuflichen Interessen den Vertrag mit dem Makler schließt. 2. Der Vertrag muss entweder als Fernabsatzvertrag zu Stande gekommen sein, also per Telefon, Fax, E-Mail, Post oder Internet. Betroffen davon sind z.B. alle Verträge, die über Immo…
17.04.2015
Bild: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und ihre FolgenBild: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und ihre Folgen
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und ihre Folgen

Kreditverträge von Verbrauchern sind seit November 2002 mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen. Leider sind die Widerrufsbelehrungen in großer Anzahl falsch. Die mit dem Widerruf verbundene Widerrufsfrist hat damit zu keinem Zeitpunkt zu laufen begonnen. Aus diesem Grund können die Kreditnehmer auch heute noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Nach Erhebungen der Verbraucherschutzzentrale sind bei weit über der Hälfte der geprüften Verträge die Widerrufsbelehrungen falsch. Diese Kredite können daher auf diesem Weg zu wesentlich gün…
26.02.2015
Bild: Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften mit VerbrauchernBild: Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften mit Verbrauchern
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume

Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften mit Verbrauchern

Bei Haustürgeschäften mit Verbrauchern, also Verträgen, die zu Hause oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurden, ohne daß die Privatperson den Vertragspartner zuvor dazu aufgefordert hatte, ist auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers hinzuweisen. Die Widerrufsbelehrung muß schriftlich und umfassend, unmißverständlich und für den Verbraucher eindeutig auf dessen Rechte hinweisen. Dazu gehören der Hinweis auf den Widerruf in Textform binnen 2 Wochen ab Vertragsschluß. Unter Textform versteht man Erklärungen per Brief, Telefax oder …
24.04.2007
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