Rechtsanwältin Hildebrand-Blume berät seit über 20 Jahren im Rhein-Neckar-Raum und darüber hinaus im Bank- und Versicherungsrecht, im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschftsrecht.
Der Bundesgerichtshof hat am 18.06.2015 entschieden, dass allgemein gehaltene Musterschreiben an Gütestellen zur Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Kapitalanleger nicht geeignet sind.
Der Entscheidung lagen vier Vorgänge zu Grunde, in denen eine Anwaltskanzlei, welche geschädigte Kapitalanleger vertritt, kurz vor Eintritt der Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche ihren Mandanten Musteranträge zur Verfügung gestellt hatte.
Das Gericht hat in seiner Entscheidung Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die solc…
Seit dem 13.6.2014 gilt auch für Immobilienmakler, dass deren Maklerverträge in folgenden Situationen mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen sind.
1. Ihr Vertragspartner muss ein Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die im konkreten Fall nicht überwiegend aus gewerblichen oder freiberuflichen Interessen den Vertrag mit dem Makler schließt.
2. Der Vertrag muss entweder als Fernabsatzvertrag zu Stande gekommen sein, also per Telefon, Fax, E-Mail, Post oder Internet. Betroffen davon sind z.B. alle Verträge, die über Immo…
Kreditverträge von Verbrauchern sind seit November 2002 mit einer Widerrufsbelehrung zu versehen.
Leider sind die Widerrufsbelehrungen in großer Anzahl falsch. Die mit dem Widerruf verbundene Widerrufsfrist hat damit zu keinem Zeitpunkt zu laufen begonnen. Aus diesem Grund können die Kreditnehmer auch heute noch von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Nach Erhebungen der Verbraucherschutzzentrale sind bei weit über der Hälfte der geprüften Verträge die Widerrufsbelehrungen falsch.
Diese Kredite können daher auf diesem Weg zu wesentlich gün…
Bei Haustürgeschäften mit Verbrauchern, also Verträgen, die zu Hause oder am Arbeitsplatz abgeschlossen wurden, ohne daß die Privatperson den Vertragspartner zuvor dazu aufgefordert hatte, ist auf das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers hinzuweisen.
Die Widerrufsbelehrung muß schriftlich und umfassend, unmißverständlich und für den Verbraucher eindeutig auf dessen Rechte hinweisen.
Dazu gehören der Hinweis auf den Widerruf in Textform binnen 2 Wochen ab Vertragsschluß.
Unter Textform versteht man Erklärungen per Brief, Telefax oder …
24.04.2007
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