(openPR) 19.02.2015. Schnell kann beim Wintersport ein Skiunfall passieren und Rettungs- und Bergungskräfte kommen zum Einsatz. Doch wenn die Rechnung für die Bergungskosten ins Haus flattert, stellt sich oft Ernüchterung ein. Hier kommen schnell hohe Beträge zusammen, die von keinem Sozialversicherungsträger übernommen werden. Manche private Unfallversicherung ersetzt jedoch die sogenannte Bergungskosten, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin.
Zahlreiche Skiunfälle passieren jährlich, die nicht selten die Verunglückten finanziell stark belasten können. Die nötige Absicherung nach einem schweren Skiunfall bietet oftmals eine private Unfallversicherung. „Wintersportler sollten hierbei auch darauf achten, ob der Versicherungsvertag für sogenannte Bergungskosten aufkommt und in welcher Höhe. Denn wenn etwa ein Rettungstransport mit dem Hubschrauber oder bei Suchaktionen noch Hundesuchstaffeln und anderes Rettungspersonal notwendig ist, kann das richtig ins Geld gehen. Für Bergungskosten gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse meist keine Unterstützung“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle.
„Viele Kunden der Versicherungen wissen zudem nicht, dass Bergungskosten nicht nur entstehen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert ist. Auch wenn ein Unfall vermutet wird oder droht, können solche Kosten anfallen. Nicht jede Unfallversicherung erstattet dann die Bergungskosten bzw. nur in begrenzter Höhe. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam“, weist Siegfried Karle hin.
Mehr Informationen zum Thema „Unfallversicherung und Bergungskosten“, „Wintersport und Versicherungen - was gilt es zu beachten?“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.



